Pädagogische Konzeption der Horteinrichtungen
Über uns
Am Anfang stand eine Idee und die Bereitschaft, Verantwortung für unser Gemeinwesen zu übernehmen…
Mit großem Engagement und Teamgeist schuf der Tausendfüßler Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V. ab 1992 kinder- und familienfreundliche Lebensräume zuerst in Kaltenkirchen, später auch in anderen Kommunen in Schleswig-Holstein und entwickelte sie stetig weiter.
Orte für Kinder wurden so zu Orten für Jung und Alt, an denen Bürger wieder mehr Gemeinsinn entwickeln, Verantwortung übernehmen und sich an der Planung ihres Umfeldes aktiv beteiligen, – ein echtes Lernfeld für gelebte Demokratie.
Mit der großartigen Entwicklung des Familienvereins wuchsen die Verantwortung und die Anzahl der Mitarbeitenden. Um die unverzichtbare Werteorientierung für die Zukunft als Maßstab des Wirkens zu sichern, wurde die Tausendfüßler Stiftung am 1. Oktober 2013 errichtet, die in Folge alle Betriebe und Aufgabenfelder des Familienvereins übernahm und damit als Garant für die Weiterentwicklung wirkt.
Mit der Tausendfüßler Stiftung stellen wir uns gemeinsam neuen Herausforderungen.
Die dynamische Weiterentwicklung unseres Unternehmens basiert auf
- der Zugewandtheit zu Menschen und ihren Bedürfnissen
- unserem Verantwortungsbewusstsein für
- unsere Gesellschaft
- unserer Lernfreude
- unserem Engagement
- unserem Teamgeist
- und unserem Mut zur Veränderung
Unsere Unternehmenskultur
Unsere Unternehmenskultur ist neben der Angebotsvielfalt und der Qualität der geleisteten Arbeit unser Markenzeichen.
Der sorgsame Umgang miteinander, der sich in einer wertschätzenden Kommunikation nach innen und außen zeigt, trägt zur Qualität unserer Arbeit bei.
Wir haben Freude an unserer Arbeit und engagieren uns leidenschaftlich für eine Weiterentwicklung in unseren Aufgabenfeldern und somit des gesamten Unternehmens.
Die Bereitschaft, mit anderen Augen zu sehen und somit neu zu denken, ermutigt alle Mitarbeitenden, aktiv Ideen zu entwickeln.
Verbunden mit Fachwissen, großer Leistungsbereitschaft und Flexibilität werden die Aufgabenfelder qualitativ und auch quantitativ gemeinsam weiterentwickelt.
Dabei kommen der Nachhaltigkeit und der Zukunftsfähigkeit unserer Leistungen ein großer Stellenwert zu.
Unsere Unternehmenskultur basiert auf Werten, die alle Mitarbeitenden gemeinsam definiert haben:
- Lebensbejahend
- Lösungsorientiert
- Soziale Verantwortung
- Innovation
- Teamorientierung
- Wertschätzung
- Empathie
- Offenheit
- Engagement
- Toleranz
- Stärkenorientierung
- Leistungsbereitschaft
- Verlässlichkeit
- Nachhaltigkeit
Unser Erfolg basiert auf unserer Haltung, unserer Professionalität, auf der Qualität unserer Arbeit und – unserer Unabhängigkeit!
Tausendfüßler Hortstandorte
Tausendfüßler Grundschulbetreuung Flottkamp an der Grundschule Flottkamp
Am Hohenmoor 101, 24568 Kaltenkirchen
hort.flottkamp@tf-stiftung.de
04191 60547
Schließzeiten: zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an 2 Teamtagen
Tausendfüßler Grundschulbetreuung Lakweg an der Grundschule Lakweg
Lakweg 2-4, 24568 Kaltenkirchen
hort.lakweg@tf-stiftung.de
04191 – 959947
Schließzeiten: zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an 2 Teamtagen
Tausendfüßler Grundschulbetreuung Hamburger Straße an der Grundschule Alter Landweg
Hamburger Str. 70-72, 24568 Kaltenkirchen
hort.hamburger-strasse@tf-stiftung.de
04191 – 956713
Schließzeiten: zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an 2 Teamtagen
Herzlich Willkommen
- Sie benötigen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind, der sich gut mit Ihrer familiären und beruflichen Situation vereinbaren lässt?
- Sie möchten, dass Ihr Kind seine Fähigkeiten in einer anregungsreichen Umwelt entdeckt, erweitert und neugierig seine Umgebung erlebt?
- Sie wünschen Ihrem Kind viel Spaß und Freundschaft in einer förderlichen Gemeinschaft?
- Sie wollen Gewissheit haben, dass es Ihrem Kind gut geht und es in seiner Entwicklung unterstützt und gefördert wird?
Wir bieten Ihnen und Ihrem Kind dazu jede Menge Möglichkeiten. Unsere Einrichtungen sind Orte für Kinder und Orte für Familien.
Wir laden Sie herzlich ein: Entdecken Sie auf den folgenden Seiten viele spannende Elemente aus dem Leben in unseren Einrichtungen!
Unsere pädagogische Grundorientierung
Grundlagen
Freundlichkeit
Wir sind freundlich und respektvoll im Umgang mit Kindern, Eltern, Besucher:innen und Kollegen:innen. Wir sind allen gegenüber grundsätzlich wertschätzend. Unser Verhalten ist offen, einladend und zugewandt. Wir leben bewusst mit unseren Wertevorstellungen.
Beteiligung
Alle Beteiligten werden partnerschaftlich einbezogen. Ihre Mitwirkung ist sehr erwünscht und wird ermutigt. Kinder, Eltern, Fachkräfte, aber auch Interessierte und Engagierte aus dem Gemeinwesen sind herzlich eingeladen, bei uns mitzuwirken.
Integration
Unsere Einrichtungen für alle da. Wir bieten integrative Angebote, die sich an alle Kinder und Familien in einer Region richten, unabhängig von ihrer kulturellen Verschiedenheit und sozialen Herkunft.
Familienorientierung
Kinder und ihre Familien werden grundsätzlich im Kontext ihrer Lebensgeschichte und in ihren Lebens- und Beziehungswelten gesehen und verstanden, die aktiv zu unterstützen ein wesentliches Anliegen unserer Einrichtungen ist. Wir sind für unsere Familien da!
Bedarfsorientierung
Unser Leistungsangebot orientiert sich an der Lebenssituation von Familien. Es greift die Wünsche und Interessen der Eltern und Kinder pragmatisch und konkret auf. Wir denken bei allem was wir tun besonders über die Bedürfnisse von Kindern nach und messen daran den Erfolg unserer Arbeit.
Lernfreude
Die Neugierde der Kinder ist unser Vorbild. Engagiert gehen wir in die vielen täglichen Lernprozesse. Fehler verstehen wir dabei als Lernchancen. Gemeinsam neue Wege zu finden, motiviert uns. Gemeinsam neue Wege zu gehen, gibt uns Kraft für unsere pädagogische Arbeit und Vertrauen in unsere Zusammenarbeit.
Wir wissen, unser pädagogisches Konzept ist anspruchsvoll. Wir entwickeln unsere pädagogische Konzeption laufend weiter und orientieren uns dabei an den Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Unsere Pädagog:innen
Unsere Teams sind so bunt wie unsere Familien. Sie setzen sich zusammen aus erfahrenen Kollegen, Berufsanfängern, Männern, Frauen, jungen und älteren Kolleg:innen mit verschiedenen Qualifikationen.
Als hoch motivierte, gut ausgebildete Fachkräfte bilden sie starke Teams, die die Verschiedenheit der persönlichen Ressourcen jedes Einzelnen schätzen und kreativ nutzen. Jeder bringt sich selbst mit seinen Fähigkeiten und Kompetenzen ein. Alle sind eng verbunden durch ihren hohen professionellen Anspruch an ihre Aufgabe, ihre Freude an der beruflichen Arbeit und ihr persönliches Engagement für unsere Einrichtungen.
Die Verantwortung für die anspruchsvolle Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen wird von allen Mitarbeiter:innen und dem Träger gemeinsam getragen. Die stetig neuen Herausforderungen gehen alle zusammen motiviert an, sei es bei der Entwicklung und Gestaltung der Ganztagsbetreuung oder der Weiterentwicklung einer Kita zum Familienzentrum.
Offenheit und Loyalität helfen, Erfolge aber auch Fehler zu erkennen und zu verarbeiten. Das schafft Vertrauen zueinander und lässt ein besonderes „Lernklima“ entstehen. Täglicher Informationsaustausch, Koordinationsgespräche, gemeinsame Planungen, Reflexionen und Feedback sind wichtige Bestandteile der kollegialen Zusammenarbeit auch zwischen unseren Einrichtungen. Wöchentliche Teamgespräche bieten eine feste Struktur, die Raum lässt sowohl für Organisation als auch Weiterentwicklung.
Im Rahmen des Tausendfüßler Qualitätsmanagements reflektieren und überprüfen die Mitarbeiter:innnen im Team fortlaufend ihre pädagogische Arbeit auf der Grundlage des „Nationalen Kriterienkatalog Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder“.
Ergänzend führt eine große Bandbreite an Fortbildungen zur Weiterentwicklung der Qualität der täglichen Arbeit und trägt dazu bei, mit Freude die alltägliche pädagogische Arbeit gemeinsam mit den Kindern zu gestalten.
Die Tausendfüßler Stiftung bietet darüber hinaus eine enge Vernetzung mit allen anderen Tausendfüßler Fachbereichen von Frühe Hilfen bis Schulsozialarbeit und trägt somit zusätzlich zum Ausbau der Professionalität ihrer Mitarbeiter:innen bei.
Unsere Einrichtungen als Ausbildungsstätte
Berufspraktikant:innen
Neben unserem hohen Verantwortungsbewusstsein für die anspruchsvolle Arbeit mit unseren Kindern und Familien versteht sich die Tausendfüßler Stiftung auch als Ausbildungsort für pädagogische Fachkräfte. Eine gute, fachliche und kontinuierliche Begleitung zukünftiger pädagogischer Fachkräfte ist uns wichtig und wird als verantwortungsvolle Aufgabe angesehen.
Verschiedene Ausbildungsformen werden von unseren Fachteams unterstützt und pass-genau begleitet. Unser hoher Qualitätsanspruch zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Arbeitsbereiche und bietet Auszubildenden angemessene Voraussetzungen, praktische Erfahrungen zu sammeln sowie schulische Lehrinhalte mit der Praxis zu verknüpfen.
Neben dem Einsatz im jeweiligen Arbeitsbereich dienen regelmäßige Reflexionsgespräche als Ausgangslage, um Entwicklungsaufgaben und Handlungsperspektiven gemeinsam zu besprechen. Unter Berücksichtigung der schulischen Aufgaben lernen die Auszubildenden, sich aktiv am pädagogischen Alltag zu beteiligen und das eigene pädagogische Handeln zu reflektieren. Die Kinder, die Zusammenarbeit im Team und die Eltern bilden dabei die Schwerpunkte.
Als Lern- und Erfahrungsort zukünftiger pädagogischer Fachkräfte streben wir eine fachliche und persönliche Weiterentwicklung aller Beteiligten an und unterstützen die Berufs- und Fachschulen bei der Ausbildung von pädagogischem Fachpersonal.
Freiwilliges Soziales Jahr
Junge Menschen, die ihre Schulzeit beenden, stehen vor der Herausforderung, eine Entscheidung über ihren beruflichen Werdegang zu treffen. Ohne konkrete Berufsvorstellungen möchten sich viele erst im Arbeitsalltag erproben, bevor sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen.
Die Tausendfüßler Stiftung arbeitet mit dem internationalen Jugendgemeinschaftsdienst (ijdg) zusammen und ermöglicht jungen Menschen im Alter von 18-26 Jahren durch ein freiwilliges Soziales Jahr Einblicke in soziale Tätigkeitsfelder. Unter Anleitung unterstützen die Freiwilligen unsere pädagogischen Fachkräfte im Arbeitsalltag und lernen Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Als fester Bestandteil des Teams ermöglichen wir unseren FSJ-Kräften, sich mit ihren persönlichen Fähigkeiten, Interessen und ihrem persönlichen Engagement im Arbeitsalltag einzubringen und auszuprobieren. Dabei werden im Laufe des Freiwilligendienstes ihre sozialen, kulturellen, interkulturellen und persönlichen Kompetenzen gestärkt und weiterentwickelt.
Unser Bild vom Kind
„Kinder brauchen Aufgaben, an denen sie wachsen können, Vorbilder, an denen sie sich orientieren können, Gemeinschaften, in denen sie sich aufgehoben fühlen.“ – Gerald Hüther
Wir verstehen Kinder als Konstrukteur:innen ihrer eigenen Persönlichkeit. Sie sind von Geburt an aktiv, kompetent, kreativ und entscheiden selbst, in welcher Phase sie welche Fähigkeiten erlernen möchten. Dieser sogenannte Selbstbildungsprozess geschieht nicht in einem luftleeren Raum.
Kinder wollen sich ihre Welt selbsthandelnd und in einem Prozess aneignen, indem möglichst viele Sinne angesprochen werden.
Um dieses zu ermöglichen, bieten wir in unseren Einrichtungen den Kindern einen entsprechenden Rahmen mit vielfältigen Möglichkeiten. Dazu gehören andere Kinder, die ihre Lernthemen teilen und pädagogische Fachkräfte, die Kinder beteiligen, begleiten, zusammen mit ihnen Fragen stellen und Antworten finden sowie ihnen neue Themen zumuten.
Die Persönlichkeit der Kinder entwickelt sich in einem stetigen Prozess. Täglich nehmen sie wahr, was um sie herum geschieht. Sie handeln, forschen, experimentieren, spielen und bauen sich dabei ein Bild von der Welt. Mit Hilfe guter Vorbilder und der sozialen Gemeinschaft ordnen sie diese Welt und geben ihr Sinn und Bedeutung.
Unser Bild vom Kind findet sich wieder in den Leitsätzen von Maria Montessori:
Hilf mir es selbst zu tun.
Zeig mir wie es geht.
Tu es nicht für mich. Ich kann und will es allein tun.
Hab Geduld, meine Wege zu begreifen. Sie sind vielleicht länger, vielleicht brauche ich mehr Zeit, weil ich mehrere Versuche machen will.
Mute mir auch Fehler zu, denn aus ihnen kann ich lernen.
Kindertagesstättengesetz
Horteinrichtungen sind Kindertageseinrichtungen und unterliegen der Kindertagesstätten-Verordnung (KiTaVo SH) und dem Kindertagesstätten-Gesetz (KiTaG SH) des Landes Schleswig-Holstein.
„Die Kindertagesstätten haben einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dabei ist die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und das leibliche, seelische und geistige Wohl des Kindes zu fördern. Dies geschieht vor allem durch die Förderung der individuellen Selbst-, Sozial- und Lernkompetenz und orientiert sich an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes. Das Erziehungsrecht der Eltern bleibt unberührt.“ (KiTaG SH, § 4 Abs.1)
Der Bildungsauftrag
Mit dem in § 4 KiTaG formulierten eigenständigen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag sind die Ziele der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit verknüpft.
Berücksichtigung sollen dabei im Kita-Alltag folgende Bildungsbereiche finden:
- Körper, Gesundheit und Bewegung
- Sprache, Zeichen/ Schrift und Kommunikation
- Mathematik, Naturwissenschaft und Technik
- Kultur, Gesellschaft und Politik
- Ethik, Religion und Philosophie
- Musisch- ästhetische Bildung und Medien
Die Bildungsbereiche spiegeln sich täglich in vielfältigen Alltagssituationen in den Einrichtungen wieder. Viele neue Lernerfahrungen und damit Bildungsprozesse werden hier initiiert. Die pädagogischen Fachkräfte gestalten gemeinsam mit den Kindern den Tag in der Kita anregungsreich und spannend und orientieren sich dabei an den Themen der Kinder.
Die zentrale Aufgabe der Pädagog:innen besteht darin, die Kinder in ihren Bildungsprozessen zu unterstützen und ihnen einen Rahmen zu bieten, der ihre Bildungsmöglichkeiten erweitert. Ebenso gehört dazu, sie in ihrer Eigenaktivität zu stärken, durch gezielte Impulse Neugierde zu wecken und Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Kinder werden ermutigt, sich auf neue Erfahrungen einzulassen und darin bestärkt, sich für die Erreichung eines Ziels anzustrengen.
Siehe „Erfolgreich starten“ – Leitlinien zum Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Qualitätsentwicklung in der pädagogischen Arbeit
Eine Konzeption ist nur so gut wie ihre Umsetzung. Eine anspruchsvolle pädagogische Konzeption allein ist kein Garant für eine hohe Qualität.
Ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem ist nötig, damit es gelingt, die konzeptionellen Grundsätze zuverlässig in eine entsprechende Fachpraxis zu überführen.
Dieser Prämisse stellt sich die Tausendfüßler Stiftung auch in ihrer Funktion als Träger ihrer Kindertagesstätten. Die auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene geregelten Verpflichtungen und Anforderungen zur Qualitätsentwicklung und -Sicherung werden in allen Einrichtungen der Tausendfüßler Stiftung entsprechend umgesetzt.
Gesetzliche Vorgaben auf Bundes- und Landesebene
In Tageseinrichtungen für Kinder soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Dies umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien (§ 22 KJHG).
Folgende Qualitätsziele lassen sich besonders hervorheben, die sowohl im KJHG als auch in Landesausführungsgesetzen der Länder ausdrücklich genannt sind:
- Das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtung soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.
- Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit soll gefördert werden unter Berücksichtigung der individuellen und sozialen Situation jedes einzelnen Kindes.
- Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit oder ohne Beeinträchtigung soll gefördert werden.
- Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen soll auch dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
- Die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sollen berücksichtigt und die Gleichberechtigung gefördert werden.
- Ganzheitliche Erziehung soll gewährleistet sein und soziale, individuelle, kulturelle und ökologische Aspekte Berücksichtigung finden.
- In Zusammenarbeit mit den Eltern ergänzen und unterstützen Kitas die kindliche und familiäre Lebenswelt.
Kindertageseinrichtungen haben für die Umsetzung dieser Qualitätsziele einen eigenständigen Auftrag in der Jugendhilfe, der von der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder bestimmt wird.
Im Jahr 2004 hat die Jugend- und die Kultusministerkonferenz einen „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ verabschiedet.
In diesem Rahmen wird die „Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität“ als ein Ziel genannt, zu dessen Erreichung „Verfahren der Selbst- und der Fremdevaluation“ eingesetzt werden sollen.
Damit die Übersetzung der konzeptionellen Grundsätze in hochwertige pädagogische Praxis nachhaltig gelingt, fordert das Sozialgesetzbuch VIII (§§ 22a, 78c, 79, 79a) ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem in Kitas.
Es hat die Aufgabe, pädagogische Qualität mess- und überprüfbar zu machen, um eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung zu sichern:
„…Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für
- die Gewährung und Erbringung von Leistungen
- die Erfüllung anderer Aufgaben
- den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a
- die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.“ (BMSFS 2013, S. 122)
Qualitätsmanagement in der Tausendfüßler Stiftung
Qualitätsentwicklung ist in sämtliche Strukturen und Abläufe in allen Fachbereichen integriert und wird als eine fortlaufende Aufgabe aller Führungskräfte sowie der an diesem Prozess beteiligten Fachkräfte verstanden.
In allen Betrieben der Tausendfüßler Stiftung ist Qualitätsentwicklung unmittelbarer Bestandteil der pädagogischen und organisatorischen Arbeit und Verantwortung. Qualitätsentwicklung hat dabei immer kurzfristige und unmittelbare, wie auch mittel- und langfristige Perspektiven und Ansätze.
Das Thema Qualitätsentwicklung ist auf allen hierarchischen Ebenen fest verankert.
Nach dem Verständnis der Tausendfüßler Stiftung dient Qualitätsentwicklung nicht dem Selbstzweck, sondern hat sich stets an den Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Familien) in den verschiedenen Aufgabenfeldern zu orientieren.
Auch in unseren Horteinrichtungen erfolgt die konkrete Umsetzung der systematischen und zielorientierten Qualitätsentwicklung der pädagogischen Arbeit unter Beteiligung aller Fachkräfte. Wir verstehen uns als lernende Organisation und haben einen nachhaltigen Verbesserungsprozess in Form einer kontinuierlichen Selbstevaluation installiert.
Wir orientieren uns hierbei an dem „Nationalen Kriterienkatalog Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder“, der länder-, träger- und konzeptionsübergreifend beste pädagogische Fachpraxis beschreibt und als Standardwerk in der pädagogischen Arbeit allgemein anerkannt ist. Er wurde im Rahmen der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten »Nationalen Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder« (NQI) entwickelt.
Qualitätsmanagement macht Instrumente nötig, mit denen wir überprüfen können, wie gut die Umsetzung der pädagogischen Grundsätze in der Praxis unserer Einrichtungen gelingt. Hierzu bewerten alle Fachkräfte regelmäßig ihre tägliche pädagogische Arbeit mit Hilfe von Checklisten, die für zwanzig Qualitätsbereiche existieren. Die durch die Auswertung der Checklisten ermittelte Selbsteinschätzung bildet den Ausgangspunkt für intensive, fachliche Diskussionen darüber, wie die pädagogische Qualität verbessert werden kann. Im Anschluss daran werden in den Teams der Einrichtungen gemeinsame Qualitätsziele vereinbart und die notwendigen Schritte zu deren Umsetzung geplant.
Alle diesen Prozess begleitenden Maßnahmen, wie beispielsweise Dokumentation und Verbindlichkeit der Vereinbarungen, müssen den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen. Anhand der erarbeiteten Zielindikatoren erfolgt eine Überprüfung der Zielerreichung. Diese Ergebnisse werden Bestandteil unserer Schlüsselprozesse oder dienen der Entwicklung neuer, weiterführender Ziele.
Qualitätsprüfung mit internen Audits
Zukünftig führt die Tausendfüßler Stiftung jährlich eine trägerinterne Prüfung, ein sogenanntes Audit, in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen durch.
In unseren Horteinrichtungen werden dazu jeweils zwei pädagogische Fachkräfte in einer anderen Horteinrichtung einen ganzen Tag verbringen. Anhand einer Checkliste, die sich aus dem QM-Handbuch ableitet und am Tagesablauf in der Horteinrichtung orientiert ist, überprüft das Audit-Team, ob die Leitziele der pädagogischen Arbeit durchgängig erlebbar sind.
Qualitätsprüfung aus Sicht der Eltern
Im Rahmen des Tausendfüßler Qualitätsmanagements legt der Träger viel Wert auf Rückmeldungen aus der Elternschaft und hat dazu u.a. ein umfangreiches und nutzerfreundliches Beschwerdeverfahren entwickelt.
Den Eltern werden vielfältige Möglichkeiten geboten, die als wichtige Instrumente dazu beitragen, die Qualität der pädagogischen Arbeit mit Unterstützung der Eltern zu verbessern. Turnusmäßig werden Elternbefragungen durchgeführt, die ein umfassenderes Bild ermöglichen. Um zur Professionalisierung und Vereinfachung der Befragung beizutragen, haben wir Online-Befragungen eingeführt, die es Eltern ermöglichen, mit nur wenigen Klicks ein Meinungsbild über die Betreuungseinrichtung ihres Kindes abzugeben. Die einzelnen Fragestellungen werden weitgehend konstant gehalten, um eine Entwicklung in der Elternmeinung ablesen zu können.
Die Ergebnisse der Befragung werden in den Einrichtungen veröffentlicht und gemeinsam mit dem Träger, Fachbereichsleitung, Leitungskräften und dem Elternbeirat erörtert.
Blick der Kinder
In unseren Einrichtungen ermöglichen wir gelebte, alltägliche Partizipation, indem wir den Kindern zu bestimmten Themen ein klares Mitspracherecht einräumen und ihnen die alters- und entwicklungsgemäße Übernahme von Verantwortung zutrauen. Sie erfahren die Möglichkeit zu Wort zu kommen, gehört zu werden, an Entscheidungen beteiligt zu werden und ihren Alltag mit zu gestalten. Ihre unmittelbaren Rückmeldungen sind unverzichtbar und tragen zur Qualitätsentwicklung in unseren Einrichtungen erheblich bei.
Präsenz des Trägers
Der Anspruch des Trägers, alle Prozesse in den Einrichtungen praxisnah zu begleiten, zeitnah zu unterstützen und darüber hinaus Präsenz und Erreichbarkeit zu ermöglichen, erweist sich als förderlich für den direkten Dialog über die geleistete Qualität in der Einrichtung und den daraus folgenden Prozess der Qualitätsentwicklung.
§ Kinderschutz
§ 8a – Kindeswohlgefährdung
Mit der Novellierung des SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz, ist auch die Tausendfüßler Stiftung in ihren vielfältigen Arbeitsfeldern gesetzlich verpflichtet, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen.
Siehe Anlage C „Gesetzliche Grundlagen“
Da der Soziale Dienst (SD) des Jugendamtes im Kreis Segeberg als überörtlicher Träger der Jugendhilfe sein Vorgehen zum Schutzauftrag an den Grundlagen nach LüttringHaus orientiert, übernimmt die Tausendfüßler Stiftung verbindlich diesen ressourcen-, lösungs- und sozialraumorientierten Konzeptansatz, um zu einer einheitlichen Sprachregelung und Vorgehensweise der Beteiligten beizutragen.
Definition Kindeswohlgefährdung
Die Tausendfüßler Stiftung orientiert sich an der folgenden Definition:
“Kindeswohlgefährdung“ ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes (nach Maßstab gesellschaftlich geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung) beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch Eltern oder andere Personen in Familien oder Institutionen, (wie z. B. Heimen, Kindertagesstätten, Schulen, Kliniken oder in bestimmten Therapien), das zu nicht zufälligen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und/oder Entwicklungs-beeinträchtigungen eines Kindes führen kann, was die Hilfe und eventuell das Eingreifen von Jugendhilfe-Einrichtungen und Familiengerichten in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes notwendig machen kann.”
(Quelle: Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.: Kindeswohlgefährdung. Erkennen und Helfen, 11. überarbeitete Auflage, Berlin 2009, S. 32)
Formen der Kindeswohlgefährdung können sein:
- körperliche und psychische Gewalt
- Häusliche Gewalt
- Sexueller Missbrauch
- Gesundheitliche Gefährdung
- Aufsichtspflichtverletzung
- Aufforderung zur Kriminalität
- Autonomiekonflikt
- seelische Verwahrlosung
Anzeichen für die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung können sein:
- Ernährungs- und Gesundheitsprobleme
- Unter- oder Übergewicht
- Unzureichende Hygiene oder Kleidung
- Entwicklungsverzögerungen
- Auffällig aktives, passives, aggressives oder distanzloses Verhalten
- Arbeitslosigkeit oder finanzielle Schwierigkeiten
- Wohlstandsverwahrlosung
- Schlechte Wohnverhältnisse
- Überlastung und/oder Überforderung der Erziehungspersonen
- Alkoholkonsum oder andere Suchterkrankungen
- Psychische Erkrankungen
- Trennung/Scheidung
- Unregelmäßiger Kindertagesstätten-/ Schulbesuch
Kinderschutzvorgaben für die pädagogischen Mitarbeitenden der Tausendfüßler Stiftung
- Alle in den Einrichtungen tätigen Mitarbeiter:innen legen dem Träger bei Einstellung und im Weiteren alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor.
- Die Fachkräfte wissen um die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung und verfügen über Grundkenntnisse zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.
- Schwellenwerte markieren den Ausgangspunkt einer erhöhten fachlichen Aufmerksamkeit und sind Auslöser für die nächsten Schritte: Beobachten, Dokumentieren, Informieren, Austausch.
- Die Fachkräfte klären in Form einer „Kollegialen Kurzberatung zur Risikoeinschätzung nach LüttringHaus“, in welchen Bereich der Gefährdungseinstufung die beschriebenen Auffälligkeiten einzuordnen sind und welches Vorgehen im konkreten Fall anzuwenden ist. Bei weiterer Klärung wird eine insoweit erfahrene Fachkraft (Fachbegriff) zur Gefährdungseinschätzung hinzugezogen.
- Soweit der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird, werden die Eltern sowie das Kind ebenfalls in die Gefährdungseinschätzung einbezogen. Die pädagogischen Fachkräfte wirken dabei auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin, wenn sie diese für erforderlich halten.
- Wenn die Gefährdung durch die Hilfen nicht abgewendet werden kann, wird mit Unterstützung der Kinderschutzbeauftragten der Stiftung das Jugendamt informiert.
In unserer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten:
Kinder haben ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung.
Wir respektieren die körperlichen und emotionalen Grenzen von Kindern, Jugendlichen und Familien.
Wir arbeiten mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Familien ressourcenorientiert und nehmen Kinder, Jugendliche und Familien ernst.
Grundlage für eine positive Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter:innen und Kindern, Jugendlichen und Familien ist die Entwicklung einer vertrauensvollen Beziehung.
Wir setzen voraus, dass Eltern selbstbestimmt handeln und ihre Rechte und Pflichten zur Erziehung ihrer Kinder verantwortungsbewusst wahrnehmen können.
Kinderschutz hat oberste Priorität für unser Handeln. In unserer Arbeit nehmen wir bereits frühzeitig Anzeichen für eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls wahr.
Wir kennen und nutzen Hilfesysteme der Familie, des sozialen Umfeldes, des internen und externen Netzwerkes.
Wir arbeiten transparent, vertrauenswürdig und unter Beachtung des Datenschutzes. Der besondere Vertrauensschutz in unserer Arbeit ist uns wichtig.
Gespräche mit und über Menschen, die sich in einer problematischen Situation befinden, finden unter besonderer Sorgfalt statt. Dabei sind wir sensibel und aufmerksam.
Unsere Fachkräfte sind in der Lage, gefährdende Situationen und Zustände wahrzunehmen, sie zu dokumentieren und angemessene Handlungsschritte einzuleiten.
Ein klarer und eindeutiger Verfahrensablauf bei bestehendem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gibt allen pädagogischen Mitarbeitern Sicherheit im Umgang mit dieser äußerst sensiblen Thematik.
Beobachtungen, Gesprächsergebnisse und Vereinbarungen werden dabei grundsätzlich dokumentiert. Diese Dokumentationen bilden die Grundlage für ein verbindliches, nachvollziehbares und abgestimmtes Handeln.
Besteht der konkrete Verdacht einer akuten Kindeswohlgefährdung, so ist die Informationsweitergabe an das Jugendamt im Rahmen des §8a SGB VIII zwingend erforderlich, um den Schutz des Kindes sicherzustellen.
Siehe Anlage C „Gesetzliche Grundlagen Kinderschutz“
Unser Ziel ist es, frühzeitig Situationen zu erkennen, die die positive Entwicklung von Kindern beeinträchtigen, und gezielt individuelle Unterstützung für Kinder und Eltern anzubieten, damit Probleme erst gar nicht entstehen oder sich verfestigen.
Erziehung ist wahrlich kein Kinderspiel!
Je jünger Kinder sind, desto stärker sind sie abhängig davon, auf verantwortungsvolle Menschen zu treffen, die sich dafür einsetzen, dass ihre elementaren Grundbedürfnisse nach Schutz, Sicherheit, Liebe und Wertschätzung befriedigt werden, damit sie sich zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Mitgliedern unserer Gesellschaft entwickeln können.
Immer neue Herausforderungen bringen Eltern manchmal an den Rand ihrer Belastungsgrenze, familiäre oder wirtschaftliche Schicksalsschläge bringen das familiäre Gleichgewicht ins Wanken.
Wir sind für Sie da!
Beiderseitige Offenheit und das Benennen von Problemen helfen, eine gelingende Erziehungspartnerschaft zum Wohle der Kinder zu gestalten.
Da, wo wir nicht mit allen Aufgabenfeldern vor Ort sind, kooperieren wir mit den passenden Partnern in der Kommune. Starke interne und regionale Netzwerke und eine gute Zusammenarbeit mit anderen Institutionen vor Ort stellen sicher, dass wir Familien kontinuierlich begleiten können. Die Kooperation mit externen Partnern wie z. B. die Grundschulen, Erziehungsberatung, dem Sozialen Dienst und weiteren Trägern der Jugendhilfe garantiert eine schnelle Unterstützung im Krisenfall.
Mit der konsequenten Weiterentwicklung von innovativen, bedarfsgerechten und attraktiven Angeboten, die sich an den Bedürfnissen unserer Familien orientieren und gemeinsam mit ihnen entwickelt werden, tragen wir zur Stärkung und Entlastung der Familien im Alltag bei.
Unseren Kindertagesstätten sind „Orte für Familien“, da wir
- uns der ständigen Veränderungen in unserer Gesellschaft bewusst sind
- um die komplexe Lebenswirklichkeit von Familien wissen
- Eltern bzw. Familien als unverzichtbare Partner sehr wertschätzen
- unsere Angebote konsequent an den Bedürfnissen der Familien orientieren
- die Eltern bei den vielfältigen Möglichkeiten der aktiven Beteiligung unterstützen
- die Bindungs- und Beziehungsqualität für Eltern und Kinder nachhaltig sicherstellen
- über eine hohe Professionalität verfügen verbunden mit großem Engagement
- die Zusammenarbeit mit Familien als unverzichtbar und motivierend erleben
Familie
Familien willkommen!
Familien sind in allen Tausendfüßler Einrichtungen stets herzlich willkommen.
Unsere Gesellschaft ist in ständiger Bewegung. Gesellschaftliche Veränderungen haben Auswirkungen auf Familien, Kinder, Beruf, Partnerschaft…
Familien erleben dadurch vielfältige Herausforderungen. Ein gelungenes Familienleben und ein familienfreundlicher Alltag sind keine Selbstverständlichkeit. Dabei sind Familien unterschiedlich und bunt: alleinerziehende Mütter oder Väter, Patchwork-Familien, Regenbogen-Familien, Familien mit Fluchterfahrungen, arbeitssuchend, psychisch belastet, mit einem oder mehreren Kindern, mit Migrationserfahrung oder die klassische Familie mit Vater, Mutter, Kind.
Sie alle finden Platz und Begleitung bei uns.
Mit Engagement und Knowhow entwickeln wir bedarfsgerechte familienfreundliche Infrastrukturen, die sich an den Bedürfnissen der Familien orientieren, und tragen so zur Stärkung und Entlastung der Familien im Alltag bei.
Die enge Verzahnung unserer vielfältigen Aufgabenfelder – von den Frühen Hilfen über Krippen-, Kindergarten- und Hortbetreuung, Kindertagespflege, Familienzentrum, Schul-sozialarbeit, Jugendhaus, Koordination der Offenen Ganztagsschulen bis zu den vielfältigen Angeboten in unserem Mehrgenerationenhaus – stellt sicher, dass Familien bei uns durch gut begleitete Übergänge nachhaltige und aufeinander aufbauende Unterstützung finden.
Hilfreich sind dabei kurze Wege und ein vertrauensvolles Miteinander. Da, wo wir nicht mit allen Aufgabenfeldern vor Ort sind, kooperieren wir mit den passenden Partnern in der Kommune. Wir kümmern uns – flexibel und unbürokratisch.
Die Bandbreite der Tausendfüßler Aufgabenfelder belegt die Ausrichtung auf Kinder und Familie. Alle Betreuungsangebote werden konsequent an den veränderten Bedarfen der Familien ausgerichtet und unterstützen sie bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. Dabei weiten wir in unseren Kitas und Horteinrichtungen nicht einfach unsere Angebote für Eltern und Familien aus, wir entwickeln sie gemeinsam mit unseren Familien. Nach wie vor steht dabei das Kind im Mittelpunkt unserer Arbeit. Doch nehmen wir mit dem Kind stets auch die dazugehörige Familie bewusst in unsere Betreuungseinrichtung auf.
Eine gute und intensive Kommunikation und der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Einrichtung und Familie ist die Voraussetzung für eine enge Verzahnung von institutioneller Erziehung und Familienerziehung.
Pädagogische Fachkräfte und Familien müssen sich für diesen wechselseitigen Prozess öffnen und sich mit einer qualifizierten Form der Familienzusammenarbeit auseinandersetzen. Es braucht Zeit, um Vertrauen zu entwickeln, und Gelegenheiten, sich kennenzulernen und miteinander in Kontakt zu treten.
Zusammenarbeit mit Eltern
Die Tausendfüßler Stiftung bietet einen unterstützenden Rahmen für eine aktive Elternschaft. Dabei wirken die von der Elternschaft gewählten Elternvertreter:innen, die sich in regelmäßigen Abständen treffen, als eine unterstützende Schnittstelle zwischen dem Fachteam der Einrichtung und der Elternschaft. Neben dem Austausch untereinander werden hier auch Ideen
zur Unterstützung der Horteinrichtung entwickelt und in die Tat umgesetzt, sei es bei der Mitgestaltung eines Festes oder bei Ersatzbeschaffungen. Getragen sind alle von der Überzeugung, dass vieles gemeinsam bewegt werden kann.
Gerne treten wir in einen dauerhaften Dialog mit unseren Eltern, um ihnen vielseitige Einblicke in die pädagogische Arbeit zu bieten und mit ihnen die Entwicklung ihres Kindes zu begleiten.
Zum Austausch mit den Eltern gehören:
- Ausführliche Anmeldegespräche – Wir nehmen uns Zeit! Hier erhalten interessierte Eltern die Gelegenheit, die Tausendfüßler Stiftung und das pädagogische Konzept kennen zu lernen, ihre Fragen zu stellen und die Räumlichkeiten der Einrichtung anzuschauen, um eine bewusste Entscheidung für den Kitabesuch ihres Kindes zu treffen.
- Erstgespräche mit der Gruppenfachkraft vor Beginn des eigentlichen Kita-Starts, um eine gute Eingewöhnung zu planen und sich über Besonderheiten auszutauschen
- Individuelle und bedarfsgerechte Elterngespräche sowie Beratungsgespräche über die Entwicklung des Kindes
- Elterninformationsnachmittage
In der Runde der Eltern gibt das Team Einblicke in den spannenden Hortalltag sowie Ausblicke auf weitere Planungen. Rückmeldungen von Seiten der Eltern sind dabei sehr
erwünscht. - Feste: Unsere Feste sind immer ein Anlass, Familien besonders willkommen zu heißen.
- Feedback: Im Rahmen des Tausendfüßler Qualitätsmanagements legt die Tausendfüßler Stiftung viel Wert auf Rückmeldungen aus der Elternschaft. Dazu werden vielfältige
Möglichkeiten geboten, u.a. Elternbefragungen, die als wichtige Instrumente dazu beitragen, die Qualität der pädagogischen Arbeit mit Unterstützung der Eltern zu verbessern oder auch die Betreuungsoptionen anzupassen.
Siehe Anlage A „Beteiligungsverfahren“
Das Kindertagesstätten Gesetz (KiTaG)
…regelt die inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Kindertageseinrichtungen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Einrichtungen.
„Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die die Kindertageseinrichtung besuchen, sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten bilden die Elternversammlung.“ (§ 17 KiTaG)
Eltern haben in der Elternversammlung die Möglichkeit und die Chance, sich zu unterschiedlichsten Themen auszutauschen, zu beraten und gegenseitig zu unterstützen. Mit der Wahl einer Elternvertretung sollen Sie darüber hinaus an Entscheidungen der Einrichtung mitwirken und so maßgeblich, in kooperativer Zusammenarbeit mit der Einrichtung, die Zukunft ihrer Kinder mitgestalten.
Die Kita Elternvertretung nach § 17 Abs. 4 KiTaG
Die Eltern wählen jährlich aus ihren Reihen Elternvertreter:innen, die regelmäßig mit den Teamleitungskräften und dem Träger zusammenkommen. Bei diesen Zusammenkünften wird informiert, diskutiert, kritisch hinterfragt, angeregt, geplant und – natürlich auch viel gelacht…
Der Kita-Beirat nach § 18 KiTaG
Entsprechend der Vorgaben des Kita-Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein nehmen gewählte Elternvertreter:innen am Kita-Beirat teil, der sich gemeinsam mit Träger und kommunalen Vertreter:innen mit den Belangen der Kita auseinandersetzt.
Die Kita Gemeinschaft
In unseren Kitas engagieren sich alle Beteiligte, Träger, Mitarbeiter:innenteams, Eltern und auch Kinder, füreinander. Das zeichnet unsere Einrichtungen aus. Das lebendige Miteinander zwischen Eltern und Mitarbeiterteam zeigt sich, wenn
- Aktivitäten in den Einrichtungen organisiert werden
- Arbeitszeit, Material und Knowhow gespendet werden
- Erziehungsfragen gemeinsam diskutiert werden
- Elternvertreter:innen und Hort konstruktiv miteinander zusammenarbeiten
Liebe Eltern, gemeinsam begleiten wir Ihr Kind dabei, seinen eigenen Weg zu finden und dabei seine Potenziale in einem spannenden Prozess optimal zu entfalten. Wir freuen uns über Ihre aktive und unterstützende Teilnahme am Leben Ihres Kindes in unserer Horteinrichtung!
Übergänge gut gestalten und begleiten
Zu den Entwicklungsaufgaben eines Kindes gehört es, im Laufe seiner Bildungsbiografie Übergänge zu bewältigen (vom Elternhaus in die Krippe oder zur Tagesmutter, von der Krippe in den Kindergarten, von der Kita in die Schule…).
Ein gut vorbereiteter und begleiteter Übergang bietet beste Voraussetzungen, Kompetenzen für zukünftige Übergangssituationen zu entwickeln, Stress zu reduzieren und Entwicklungschancen zu eröffnen sowohl für das Kind als auch für die gesamte Familie.
Unsere zukünftigen Hortkinder kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen in unsere Einrichtungen. Für alle Kinder ist in den ersten Wochen der neue Beziehungsaufbau zu anderen Kindern und natürlich auch zu den Pädagogen in der Horteinrichtung ein zentrales Thema – neben dem Abenteuer „Schule“.
Wie geht es den Eltern dabei?
Den Familien gibt ein gut vorbereiteter, durchgeführter Übergang Sicherheit, denn auch Eltern müssen diesen Prozess vom Kindergarten in den Hort bzw. in die Schule bewältigen. Sie erleben den Wechsel vom behütenden Kindergarten in die Schule möglicherweise als beunruhigend. Um Verunsicherungen bei den Eltern zu vermeiden, laden wir alle Eltern vor
dem Start ihres Kindes in das Schulleben zu einem Gespräch ein, bei dem wir ausführlich über die bevorstehenden Veränderungen, die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und die konzeptionelle Arbeit berichten. Hier ist viel Zeit für alle Fragen der Eltern.
Wir freuen uns, wenn die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind zu Schnuppernachmittagen in den Hort kommen, um Einblicke in die Praxis zu erhalten und dabei die neuen Bezugspersonen ihres Kindes kennenzulernen. Der Wechsel eines Kindes von einer Bildungseinrichtung in die nächste ist immer mit großen Veränderungen verbunden. Übergänge bedeuten immer, sich mit neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und die eigene Rolle neu zu definieren. So wird aus einem Krippenkind
ein Kindergartenkind, aus dem Kindergartenkind ein Schulkind. Ein guter Übergangsprozess von der Kita in die Grundschule bzw. in die Horteinrichtung ist ein wichtiger Qualitätsmaßstab unserer Kindertageseinrichtungen.
Themenfelder unserer pädagogischen Arbeit
Unsere Räumlichkeiten
Unsere Horteinrichtungen sind räumlich integriert in die Grundschulen. Daraus folgen nicht nur für die Kinder kurze Wege, sondern auch die Eltern profitieren von der unmittelbaren Nähe zur Schule. Für unsere Fachteams bieten sich aufgrund des „kurzen
Weges“ gute Voraussetzungen für eine funktionierende Kooperation mit der Schule und eine direkte Zusammenarbeit mit den Lehrkräften.
Die Betreuung unserer Kinder erfolgt in eigenen Räumlichkeiten, die sich an den Bedürfnissen und Interessen unserer Kinder orientieren. Die liebevolle Ausgestaltung themenbezogener Räume sorgt für klare Strukturen und eine Übersichtlichkeit innerhalb der kindlichen Erfahrungs- und Lernumgebungen.
Bewusst gewählte Raumschwerpunkte ermöglichen es unseren Kindern, gemeinsame und vielfältige Spielideen zu entwickeln. Ein ästhetisches, qualitativ hochwertiges und nach Bedarf wechselndes Materialangebot bildet dabei die Grundlage und regt vielfältige
Selbstbildungsprozesse an und fordert das „Selbsttätig werden“ der Kinder heraus.
Unsere Bau- und Konstruktionsbereiche…
…laden dazu ein, mit unterschiedlichen Materialien wie z.B. Playmobil, Lego oder Kapla-Steinen riesige Bauwerke und Städte entstehen zu lassen. Autos, Eisenbahnen oder andere belebende Spielmaterialien stehen den Kindern für die Entstehung kreativer und phantasievoller Miniaturwelten zur Verfügung.
Unsere Leseecken…
…sind Rückzugsorte, die zum Verweilen einladen und in denen sich unsere Kinder allein oder gemeinsam mit Freunden einer Vielzahl unterschiedlicher Kinderbücher widmen können. Freude am Lesen zu vermitteln steht hier im Vordergrund. Freies „Durchstöbern“ von Büchern, das Lesen von Comics, Kinder- und Sachbüchern oder gemeinsame Vorlesestunden mit den pädagogischen Fachkräften fördern die Lese-, Sprach- und Sozialkompetenz unserer Kinder.
Unsere Spielebereiche…
…umfassen eine große Auswahl unterschiedlicher Gesellschaftsspiele. Im Zeitalter der Digitalisierung stellen herkömmliche Karten- und Brettspiele eine wichtige und kommunikative Alternative zu Computern oder Tablets dar. Spiele jeglicher Art sind bei unseren Kindern immer hoch im Kurs. Auch Puzzle oder Bügelperlen sorgen für jede Menge Spaß und Abwechslung im Hortalltag.
Unsere Kreativbereiche…
…befähigen unsere Kinder, sich eigenständig mit unterschiedlichsten Materialien auseinanderzusetzen, ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen und feinmotorische Bewegungsabläufe zu fördern. Es wird gebastelt, gemalt, gesägt und gehämmert. Jedes unserer Kinder hat die Möglichkeit, durch freie oder angeleitete Angebote künstlerisch tätig zu werden und eigene Kunstwerke entstehen zu lassen.
Unsere Verkleidungsbereiche…
…ermöglichen unseren Kindern in Rollenspiele einzutauchen und sich spielerisch in die Welt der Erwachsenen hineinzuversetzen. Hier werden erlebte Alltagssituationen nachgespielt und verarbeitet. Rollenspiele fördern die Kreativität und sind eine typische Form des kindlichen Spielens.
Unsere Hochebenen…
… dienen als Rückzugsorte für unsere Kinder.
Unsere Kinder-Mensen…
…bieten kindgerechte Essensräume und ermöglichen jedem Kind eine eigenständige Teilnahme am Mittagessen. Neben ausgewogenen Mahlzeiten steht die Kommunikation untereinander und die Vermittlung einer angemessenen Esskultur im Vordergrund. Jedes Kind entscheidet selbst, mit wem und wann es zu Mittag essen möchte. Die pädagogischen
Fachkräfte begleiten die Kinder und stehen als verlässliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Unsere Lernräume…
…ermöglichen eine individuelle und eine am Bedürfnis der Kinder orientierte Hausaufgabenbegleitung. Unterschiedliche Lernbereiche bieten unterschiedliche Möglichkeiten für die Erledigung der Hausaufgaben und schaffen gute Arbeitsbedingungen für unsere Kinder. Ob in der Gruppe, allein am Tisch, auf dem Boden oder im Stehen; in Begleitung der
pädagogischen Fachkräfte lernen die Kinder herauszufinden, wie sie ihre Hausaufgaben stressfreier und eigenständiger erledigen können. Unterschiedliche Lernmaterialien unterstützen den Prozess und helfen den Kindern dabei, ihre Aufgaben besser lösen zu können.
Die Sporthallen der Schulen…
…werden von uns für Freispiele, sportliche Aktivitäten und Bewegungsangebote wie Fußball, Hockey, Tanzen und Turnen regelmäßig genutzt und in den Hortalltag miteinbezogen.
Die Fachräume der Schulen…
…stehen den Kindern und Fachkräften nach Absprache mit der Schulleitung und den Lehrkräften zur Verfügung (z.B. der Musikraum, Kunstraum, Klassenraum oder die Aula).
Das Außengelände…
…lädt dazu ein, die unterrichtsfreie Zeit im Freien zu verbringen, sich zu bewegen, viele spannende Dinge auszuprobieren und immer wieder Neues zu entdecken. Vielfältige Spielgeräte, Fahrzeuge und Materialien stehen den Kindern im Freispiel auf dem Schulhof zur Verfügung.
Inklusion – Jede:r ist willkommen!
Unsere Welt ist bunt und vielfältig. Das spiegelt sich auch in unseren Horteinrichtungen wider.
In allen Tausendfüßler Einrichtungen erleben wir es als große Bereicherung, dass bei uns Kinder mit verschiedenen Herkunftsnationalitäten leben, spielen und sich entwickeln, die häufig zweisprachig in ihren Familien aufwachsen. Auch Kinder mit
besonderem Förderbedarf tragen zur Vielfalt in unseren Einrichtungen bei. Jedes Kind zählt, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner sozialen Herkunft, seinem Alter, seinem Entwicklungsstand, seiner Besonderheiten, seinem kulturellen Hintergrund.
Begleitet werden sie dabei von einem ebenso bunten Team, das sich aus Männern* und Frauen*, darunter Berufsanfänger:innen, Pädagog:innen mit eigener Migrationserfahrung und unterschiedlichen fachlichen Qualifikationen oder jungen Leuten im Freiwilligen Sozialen Jahr zusammensetzt.
In der pädagogischen Praxis bedeutet Inklusion, individuelle Unterschiede sowie Besonderheiten in den Lebenslagen der Kinder wahrzunehmen, zu beachten und dafür zu sorgen, dass daraus keine Beeinträchtigung oder Diskriminierung entsteht, denn jedes Kind ist einzigartig!
Dies bedeutet für unsere Arbeit, allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft, der sozialen Stellung der Familien oder ihrer persönlichen Stärken, den Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Unser Ziel ist es, dabei die vielfältigen Identitäten der Kinder zu stärken.
Unsere pädagogischen Fachkräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und in der Lage, selbstreflektiert ihr Handeln einzuschätzen. Eine wertschätzende, von Offenheit geprägte und empathische Grundhaltung bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung inklusiver Pädagogik. Inklusive Pädagogik findet sich in den wechselnden Interaktionen
zwischen Kindern, Eltern und pädagogischen Fachkräften im Hortalltag wieder.
Gemeinschaft erleben
Spielen, Streiten, Versöhnen, Lernen – im Hortalltag erweitern Kinder täglich ihre sozialen Kompetenzen, sie lernen Konflikte in sozial verträglicher Weise auszutragen und miteinander auszukommen.
Die Weiterentwicklung von Handlungsstrategien im Umgang miteinander, das Finden der eigenen Position innerhalb ihrer Spielgruppen, sich für eigene Ideen einsetzen und Kompromisse aushandeln, eigene Bedürfnisse erkennen und diese zu äußern sind wichtige Lernerfahrungen in der mittleren Kindheit.
Kompetente Pädagog:innen begleiten diesen Prozess, sind Lernpartner und stehen den Kindern als sensible und feinfühlige Vorbilder und Entwicklungsbegleiter zur Verfügung. Wir bieten jedem Kind das erforderliche oder notwendige Maß an Unterstützung an und begleiten es auf seinem Weg, sich zu einer verantwortungsvollen, selbstbewussten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln.
Eine besondere Gemeinschaft erleben unsere Hortkinder bei gemeinsamen Festen und Aktionen der drei Horteinrichtungen
in den Schulferien, wenn es sich anbietet, die anderen Einrichtungen zu einem Besuch einzuladen und zusammen eine spannende Zeit zu verbringen.
Gemeinsame Ausflüge nach Hamburg auf den Flughafen, Fußballturniere, Grillnachmittage, Schwimmbadbesuche oder Fahrradtouren sind nur einige wenige Beispiele aus unserem abwechslungsreichen Ferienprogramm. Vielfältige Aktionen und Projekte werden von den Fachkräften und Kindern gemeinsam geplant und bieten allen Ferienkindern einen erholsamen und stressfreien Ausgleich zum Schulalltag.
Als eine besondere Gemeinschaft verstehen sich auch die Teams der drei Tausendfüßler Horteinrichtungen. Projekte und Aktionen werden hortübergreifend geplant und gemeinsam durchgeführt. Arbeitseinsätze an den anderen Standorten dienen der Transparenz und Weiterentwicklung der gemeinsamen pädagogischen Arbeit. Dabei stärkt die gegenseitige Unterstützung im Hortalltag das positive Miteinander und fördert eine dynamische und zukunftsorientierte Ausrichtung unserer Einrichtungen.
Das hortübergreifende Zusammenwirken von Kindern und Mitarbeitende lassen die Horteinrichtungen zu einem bunten sowie anregenden Lern- und Lebensort für alle Beteiligte werden.
Spielen und Lernen
Kinder sind hungrig nach Wissen und neuen Erfahrungen. Ihre Themen zu erkennen, ihnen im Alltag immer wieder neue Anreize und Impulse für ihre Weiterentwicklung zu geben, sich gemeinsam mit ihnen forschend auf unbekannte Prozesse
einzulassen, ist Hauptaufgabe der pädagogischen Fachkräfte.
Bildung hat immer mit innerer Motivation, mit Begeisterung und Eigensinn zu tun. Daher hat das freie Spielen in
anregungsreicher Umgebung bei gutem oder schlechtem Wetter, in Innen- oder Außenräumen in unseren Horteinrichtungen einen hohen Stellenwert. Spielangebote sind immer Bildungsangebote.
Mit vielseitigen und an den Themen der Kinder orientierten Projekten und Arbeitsgemeinschaften erfüllen wir auch in
unseren Horteinrichtungen den vom Land Schleswig-Holstein festgelegten Bildungsauftrag für Kindertagesstätten.
Unsere Arbeitsgemeinschaften
…umfassen wechselnde, am Interesse der Kinder orientierte Angebote im Frühdienst oder am Hortnachmittag und werden frei gewählt von unseren Kindern besucht. Jede Horteinrichtung hat ihren eigenen AG-Plan. Angeleitet durch die Pädagogen oder von Kindern für Kinder organisiert, gehören AGs zur täglichen Angebotsvielfalt der Horteinrichtungen und bieten eine Alternative zum freien Spiel. Unterschiedliche Themenschwerpunkte zielen darauf ab, spielerische Zugänge zu Bildungsangeboten zu ermöglichen.
Zu unseren Arbeitsgemeinschaften zählen
- Fußball
- Kinderturnen
- Hockey
- Naturentdecker
- Abenteuer
- Hortgarten
- Musical/Theater
- Mädchentreff
- Kochen und Backen
- Basteln und Werken
- Weihnachts-Chor
- Schach
- Entspannung
- Tanzen
- Trommeln
- Cheerleader
Vielfalt und Attraktivität dieser Angebote beruhen zum einen auf der Bandbreite an
Kompetenzen der Fachkräfte, zum andern auf dem grenzenlosen Ideenreichtum der Kinder, den sie mit ihrer Teilnahme beisteuern.
Wie Kinder lernen
Bildung ist ein lebenslanger Prozess und beginnt mit der Geburt. Von Beginn an setzen sich Kinder kompetent, aktiv und neugierig mit der Welt auseinander.
Sie lernen durch Bewegung, durch „Selbsttätig werden“, Ausprobieren und Experimentieren, durch Begreifen. So entwickeln sie nach und nach ein Verständnis davon, wie die Welt beschaffen ist und welche Bedeutung sie in dieser Welt haben. Kinder entdecken die Welt ganzheitlich und mit allen Sinnen.
Dazu brauchen sie ein förderliches Umfeld, das es ihnen ermöglicht, sich ihren spezifischen Entwicklungsthemen zuzuwenden und Erwachsene, die ihnen Zeit geben und sie im erforderlichen Maße in der Entfaltung ihrer Kompetenzen und Fertigkeiten unterstützen.
Freispielzeit – Selbstbestimmte Zeit
Der Hort bietet zielgerichtet einen Ausgleich zum anstrengenden Schultag. Hier werden die Kinder nach der Schule liebevoll empfangen und finden einen Ort, an dem sie ihre Freizeit selbst gestalten können. Das freie Spielen als elementarste Form des
Lernens rückt dabei in den Fokus unserer pädagogischen Arbeit und wird als wichtige Ergänzung zu angeleiteten Angeboten und zum Schulunterricht verstanden.
Horteinrichtungen sind Lern- und Lebensorte von Kindern und schaffen Freiräume, um informelles Lernen und soziale Beziehungen untereinander zu ermöglichen. Unsere Kinder bestimmen ihren Aufenthaltsort selbst und lernen ihren Tagesablauf in Begleitung der pädagogischen Fachkräfte eigenständig zu organisieren. Sie lernen Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und neben ihren Bedürfnissen und Interessen auch ihren Pflichten nachzukommen.
Unsere Kinder wählen in ihrer Freispielzeit zwischen verschiedenen „Funktionsbereichen“ wie z.B. dem
Fußballplatz, dem Schulhof oder dem Bau- und Konstruktionsbereich. Außerdem sind die Aula, der Werkund Bastelbereich sowie die Leseecke sehr begehrte Plätze, um am Nachmittag in freie Spielprozesse einzutauchen.
Die Bewegungsangebote in der Halle bieten weitere Möglichkeiten, die Freispielzeit selbstbestimmend zu
nutzen.
Neben dem Freispiel und den unterschiedlichen Arbeitsgemeinschaften gehören auch das warme Mittagessen und das Erledigen der Hausaufgaben zum Alltag eines Hortkindes.
Innerhalb der offenen Spiel-, Hausaufgaben- und Essenszeiten werden die Kinder dabei unterstützt, ihren Alltag
eigenverantwortlich und selbstbestimmend zu gestalten. Sie lernen, nach eigenen Interessen und Bedürfnissen zu
entscheiden, mit wem, wo und wie lange sie sich mit etwas beschäftigen möchten. Die Kinder werden dabei ermutigt
wahrzunehmen, was für sie gerade wichtig ist.
Sie lernen Kompromisse auszuhandeln, wenn z.B. der beste Freund etwas anderes spielen oder später zu Mittag essen möchte, neu zu planen, wenn der bevorzugte Spielbereich gerade belegt ist und die Hausaufgaben zu erledigen, bevor oder nachdem eine AG besucht worden ist.
Unsere Hortkinder werden sich ihrer Rechte und ihren Pflichten bewusster und werden dazu befähigt, innerhalb eines sicheren und vorgegebenen Rahmens freie Entscheidungen über sich und das eigene Handeln zu treffen.
So erweitern sie ihre Kenntnisse über ihre eigenen Bedürfnisse, erfahren die Auswirkungen der von ihnen getroffenen Entscheidungen und werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt.
Ferienzeit
Die Tatsache, dass alle Tausendfüßler Horteinrichtungen in den Ferien durchgehend geöffnet haben (Ausnahme
zwischen Weihnachten und Neujahr), bietet unseren berufstätigen Eltern eine enorme Entlastung. Sie wissen, dass ihre Kinder gut betreut sind und ihre Ferien mit viel Spaß und Freude verbringen können, auch wenn Mama und Papa arbeiten müssen.
Die schul- und hausaufgabenfreie Zeit bietet den Kindern viel Raum für freies Spiel und gemeinsame Erlebnisse.
Alle Horteinrichtungen sind ausgesprochen unternehmungslustig. Die Ferien werden ausgiebig für besonders interessante Aktionen genutzt. Die nähere Umgebung und die schöne Stadt Hamburg bieten jede Menge Möglichkeiten, unseren Kindern Kultur und Spaß an neuen Erfahrungen nahe zu bringen.
In den Ferien finden keine Arbeitsgemeinschaften statt, sondern vielseitige Sonderaktionen. Jede Horteinrichtung erstellt passend zur Jahreszeit ein individuelles Ferienprogramm, das vom Besuch ins Schwimmbad, ins Museum oder ins Kino, über Fahrradtouren, Waldtage und Koch- und Backaktionen reicht. Die Besichtigung des Hamburger Flughafens ist schon ein Highlight ebenso wie der Ausflug zum Schlittschuhlaufen. Ausflüge in den Tierpark und andere spannende Aktionen werden gemeinsam mit den Kindern ausgearbeitet. Was dabei nicht fehlen darf, sind spezielle Mädchen- oder Jungentage in der Horteinrichtung.
In der schulfreien Zeit nehmen die drei Horteinrichtungen gerne die Gelegenheit wahr, gemeinsame Aktionen
durchzuführen. Ein gemeinsames Fußballturnier, ein Grillnachmittag oder eine Fahrradtour durch Kaltenkirchen
werden gemeinsam geplant und umgesetzt. Bei solchen Veranstaltungen und Ausflügen treffen sich auch Kinder wieder, die sich aus dem Kindergarten oder Sportverein kennen und über die Ferienaktion der Horteinrichtungen gemeinsam einen schönen Tag verbringen.
Ob der Ferientag mit einem „Türkischen Tag“ gestaltet wird, bei dem die Kinder mit einer traditionellen Teerunde starten, traditionelle türkische Gerichte kochen und dabei allgemeine und spezielle Informationen über die türkische Kultur erfahren oder der Ferientag mit dem Kunstprojekt „Unter der Decke“ verbracht wird und am Ende eine Vielzahl an phantasievollen
Objekten unter der Decke eines Gruppenraumes zu bestaunen sind, – die Ferienzeit in unseren Horteinrichtungen ist kunterbunt und vielfältig.
Bedeutung von Strukturen und Regeln
Ein wichtiges Anliegen unserer pädagogischen Arbeit ist es, unseren Kindern persönliche Eigenständigkeit zu ermöglichen und gemeinschaftliche Verantwortung für sich und andere erlebbar zu machen.
Jede:r hat die Möglichkeit, sich einzubringen und sich aktiv an der Gestaltung des Zusammenlebens zu beteiligen. Wünsche und Anliegen werden ernst genommen, in dem wir partizipatorische Rahmenbedingungen schaffen, die einen gemeinschaftlichen Austausch zulassen und es allen Beteiligten ermöglicht, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Unsere Kinder werden darin unterstützt und begleitet, ihren Hortalltag möglichst selbstbestimmend zu gestalten und sich nach eigenen Interessen und Bedürfnissen innerhalb der Horteinrichtung zu organisieren. Ein sicherer und durch die Pädagogen abgestimmter Rahmen sorgt dabei für eine individuelle, altersgemäße und kindgerechte Begleitung unserer
Hortkinder.
Die Berücksichtigung der Selbstbestimmungs- und Beteiligungsrechte sowie das Vertrauen in die Stärken und Fähigkeiten jedes einzelnen Kindes sind Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Dabei sind die Regeln und Strukturen in unseren Einrichtungen eindeutig, verständlich, nachvollziehbar und orientieren sich an den Bedürfnissen und Bedarfen unserer Kinder.
Wir unterscheiden zwischen Regeln, die durch Erwachsene festgelegt sind und Regelungen, die Spielraum bieten, um gemeinschaftlich von Kindern und Pädagogen ausgehandelt zu werden. Klare und – wo möglich – gemeinsam erarbeitete Regeln helfen, das Zusammenleben im Alltag für alle nachvollziehbar und verlässlich zu gestalten.
Ebenso wie die Pädagog:innen vereinbarte Regeln immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit im Alltag überprüfen
müssen, stellen auch Kinder bestehende Regeln in Frage. Gemeinsam gilt es, zu diskutieren und ggf. neue, tragfähige
Lösungen oder Kompromisse zu erarbeiten.
Immer wieder ist es erstaunlich, mit welcher Umsicht und Kreativität die Kinder zu pragmatischen Lösungswegen finden. Eine gemeinsam von Kindern und Pädagog:innen ausgehandelte Regelung hat eine viel größere Akzeptanz und Tragfähigkeit
als eine ausschließlich von Erwachsenen bestimmte Maßnahme.
Gruppenzugehörigkeit
Jedes Hortkind wird einer Gruppe zugeordnet, um nach Unterrichtsschluss eine feste Anlaufstelle zu haben, wo es von den zuständigen Pädagog:in in Empfang genommen und begrüßt wird. Auch für die Eltern ergeben sich dadurch feste Ansprechpartner zum Beispiel für Elterngespräche.
Zu unserem professionellen Selbstverständnis gehört es, dass alle Pädagog:innen unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit für alle Kinder zuständig sind und gemeinschaftlich daran arbeiten, jedes Kind optimal auf seinem Bildungsweg zu begleiten. Auch für die Eltern haben alle Fachkräfte ein offenes Ohr und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ankunft und Verabschiedung
Nach Unterrichtsschluss werden die Kinder in den Horträumlichkeiten von den Pädagog:innen in Empfang genommen. Jedes Kind hat nach seiner Ankunft die Aufgabe, sich über die Anwesenheitsliste in der eigenen Gruppe anzumelden. Durch unsere offenen Mahlzeiten, Spiel- und Hausaufgabenzeiten bieten wir unseren Kindern nach ihrer Anmeldung die Möglichkeit, den Tagesablauf nach eigenen Interessen und Bedürfnissen zu gestalten.
Eng begleitet durch die Fachkräfte lernen sie Verantwortung für sich und ihr Handeln zu übernehmen.
Sind die Kinder abgeholt oder verlassen eigenständig die Einrichtung, sind sie aufgefordert, sich bei einem Pädagogen abzumelden und sich aus der Anwesenheitsliste auszustreichen sowie ihren Magneten auf das „Abgeholt-Feld“ zu stellen.
Unsere Ortungstafel
Um Eltern, Kindern und Pädagog:innen einen Überblick über den Aufenthaltsort der Kinder zu geben, arbeiten wir in unseren Horteinrichtungen mit „Ortungstafeln“. Die in verschiedene Hortbereiche eingeteilte Magnettafel gibt Aufschluss über den Aufenthaltsort jedes einzelnen Kindes und wird mit Unterstützung der Pädagogen von den Kindern geführt. Jedes Hortkind
hat seinen eigenen Magneten und stellt diesen je nach Aufenthaltsort auf den jeweiligen Bereich der Magnettafel.
AG-Zeit
Die Teilnahme an unseren AGs und Projekten ist für die Kinder in der Regel freiwillig.
Nimmt ein Kind an einer AG teil, ergeben sich für die Eltern gewisse Regeln, die es zu beachten gilt. Um mit den Kindern produktiv zu arbeiten und mit ihnen ein nachhaltiges Ergebnis zu erzielen, werden die Eltern im Voraus gebeten, Rücksicht auf die AG-Interessen ihrer Kinder zu nehmen und sie an den entsprechenden Tagen erst nach Ende der AG-Zeit abzuholen.
Die Teilnahme an AGs, die zum Beispiel Bühnenauftritte beinhalten wie der Weihnachts-Chor oder das Theaterprojekt, ist nach einem „Schnupperbesuch“ verpflichtend. Die Kinder sollen möglichst dauerhaft teilnehmen. Dabei lernen sie, sich verbindlich für etwas zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen, damit am Ende der große Auftritt vor Publikum stattfinden kann.
Die wiederkehrende Teilnahme an Angeboten, wie z.B. auch der Cheerleader- oder Trommel-AG, vermittelt den Kindern, dass sich ihre Leistungen durch ihren Einsatz verbessern. Der Stolz auf das bisher Erreichte sowie die Erfahrung der eigenen Grenzen und Fähigkeiten schaffen Vertrauen in die eigene Person und fördern das Selbstbewusstsein.
Kunst und Kultur
Im Rahmen von Kunstprojekten und Arbeitsgemeinschaften können unsere Kinder vielfältige künstlerische Techniken ausprobieren und weiterentwickeln.
Zahlreiche Ausstellungen in den Horteinrichtungen, Weihnachtsbasteleien für unsere Basare sowie Museumsbesuche in den Schulferien runden unser Angebot ab.
Unsere Hortkinder arbeiten und experimentieren wie alle Kinder liebend gerne mit unterschiedlichen Farben und Materialien, die ihnen von den Pädagogen zur Verfügung gestellt werden.
Ziel ist, die Freude der Kinder am Umgang mit unterschiedlichen Farben und Materialien zu fördern. Beim freien Basteln, Werken, Malen und Gestalten werden Kreativität und Phantasie gefördert, die Feinmotorik wird geschult sowie die Auge- Handkoordination geübt. Auch kognitive Fähigkeiten werden weiterentwickelt, z.B. durch experimentelle Erfahrungen oder durch spannende Vergleiche mit der Realität.
Die Kinder können sich im Umgang mit Werkzeugen und Bastelmaterialien erproben und ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Zusätzliche Impulse durch die pädagogischen Fachkräfte, bieten den Kindern die Möglichkeit, die eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und kreativ tätig zu werden.
Kultur mal anders oder …Schauspielen kann jeder?
Besonders Mädchen und Jungen, die gerne auf einer Bühne stehen und sich trauen, vor einem Publikum Texte frei vorzutragen, nehmen mit Freude an einer Theater- oder Musical-AG teil.
Beim Theaterspiel lernen die Kinder spielerisch aus sich herauszukommen. Darüber hinaus entwickeln sie eine deutliche, genaue Aussprache.
Ohne Teamgeist geht hier gar nichts. Die Kinder übernehmen Verantwortung für sich selbst und für die gesamte Gruppe. Eine Aufführung der Theaterkinder vor Eltern und Freunden bildet den krönenden Abschluss einer arbeitsintensiven, aber sehr beliebten Projektarbeit.
Musik, Tanz & Rhythmik
Im Vordergrund steht die Freude am eigenständigen Singen, Tanzen, Musizieren und Komponieren, Experimentieren und
Entwickeln von Rhythmen.
Dabei lernen die Kinder aufeinander einzugehen und andere aktiv wahrzunehmen. Die Sinne „Hören“ und „Sehen“ werden angesprochen, die motorischen Fähigkeiten geschult.
Damit die Kinder ihre musikalischen Vorlieben ausüben können, stehen ihnen unterschiedliche Musikinstrumente und Medien zur Verfügung.
Kinder, die musik-, sing- und tanzbegeistert sind, haben die Möglichkeit, sich in der MusicalAG auszuprobieren. Bis zum großen Tag der Aufführung sind zahlreiche Proben vielfältigster Art erforderlich wie Choreographie-, Gesangs- und Theaterproben, damit am Ende alles zusammenpasst und eine Einheit bildet. Zum Schluss wird das Stück bei einer festlichen Veranstaltung in der Horteinrichtung auf der Bühne aufgeführt.
Unsere Chorkinder sind ganz begeistert bei der Sache, wenn es im Herbst mit dem Proben der Weihnachtslieder losgeht. Gemeinsam sorgen sie dann beim Hort-Adventsbasar oder einer Veranstaltung für ältere Besucher des Mehrgenerationenhauses in der Nachbarschaft für den musikalischen Höhepunkt der Veranstaltung.
Bei der Hip Hop-AG könnendie Kinder ihr tänzerisches Können bei unseren unterschiedlichen Festivitäten präsentieren.
Die Cheerleader-AG ist besonders bei den Mädchen beliebt. Zu moderner Popmusik werden außergewöhnliche Choreographien eingeübt, um bei dem alljährlichen Hort-Fußballturnier die Mannschaften enthusiastisch anfeuern zu können.
Bewegte Kinder
Bewegung gehört in unseren Horteinrichtungen zu den alltäglichen Aktivitäten, sei es in der Sporthalle, beim Spiel auf dem Schulhof, in der Aula oder in speziell dafür vorbereiteten Räumlichkeiten.
Durch und in Bewegung erproben die Kinder ihre Körper; sie lernen mit ihm umzugehen (Koordination, Reaktion und
Balance) und ihn einzuschätzen. Körperliche Erfahrungen ermöglichen, die eigene Identität zu begreifen und Vertrauen in die eigene Person zu entwickeln.
Unsere Hortkinder erfahren sich im Bewegungsspiel. Sie lernen soziale und körperliche Grenzen kennen, begegnen Schwierigkeiten und entdecken Möglichkeiten, diese zu lösen. Auch das Gefühlsleben der Kinder wird dabei angesprochen: Gefühle wie Freude,
Erschöpfung, Lust und Unlust, Kraft und Energie, Mut und Entspannung werden durch gezielt gelenkte oder freie Bewegung erlebt.
Im Hortalltag werden vielfältige Aspekte der Bewegungserziehung aufgegriffen. Dabei gilt es, die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Kinder zu berücksichtigen und sie an der Planung der Bewegungsangebote zu beteiligen.
Das gemeinsame Tun, das Miteinander- oder Gegeneinander-Spielen sowie die Absprache mit Anderen stehen dabei im Vordergrund. Neben den Teamsportarten wie Fußball, Völkerball oder Hockey, die zeitweise im Rahmen unserer AGs angeboten werden, sind es vor allem unsere regelmäßigen offenen Hallenangebote, in denen sich die Kinder gemeinschaftlich ausprobieren und eigene Bau- und Spielideen umsetzen können. So wird die Sporthalle kurzerhand zu einem bunten sowie vielfältigen Bewegungs- und Erfahrungsraum für alle Kinder. Es werden Höhlen gebaut, an der Sprossenwand geklettert, mit den Rollbrettern um die Wette gefahren, am Barren geturnt und spielerisch verschiedene Bewegungsmaterialien wie Seile, Reifen, Tücher und Bälle eingesetzt.
Sprachbildung
Die sprachliche Kompetenz unserer Kinder ist ein wichtiger Zugang zur Welt und eine der wichtigsten Grundlagen für die Bewältigung der Herausforderungen auf ihrem Bildungs- und Lebensweg.
Kinder erlernen Sprache durch aktives Sprechen, durch Hören, Wiederholen und konstantes Anwenden, vor allem auch durch gute Sprachvorbilder. Sie erwerben Sprachkompetenz „spielend“. Dafür benötigen sie vielfältige Gelegenheiten und Anregungen.
Unsere Pädagog:innen nutzen die Spiel-/ Alltagssituationen, um Kinder zum Sprechen, Fragen, Antworten, Diskutieren,
Fantasieren, Erzählen, Spekulieren, Erfinden, Erklären, Zuhören und Lesen anzuregen. Sprachförderung geschieht also immer
dann automatisch, wenn wir als Sprachvorbilder mit unseren Kindern kommunizieren.
Durch unsere Angebote wie die Musical-, Theater- oder Musik-AG wird die sprachliche Kompetenz der Schulkinder im besonderen Maße gefördert.
Sexualpädagogik
Junge* sein, Mädchen* sein, – Kinder haben ein Interesse an ihrem Körper, entdecken, erforschen und benennen Unterschiede der Geschlechter. Kindliche Sexualität äußert sich vor allem in dem Bedürfnis nach Geborgenheit, Zärtlichkeit und sinnlicher Nähe, der Freude und Lust am Körper.
Zu einer ganzheitlichen Entwicklung der Kinder gehört die Entdeckung und Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper
und dem eigenen Geschlecht. Dazu trägt eine sexualfreundliche Erziehung maßgeblich bei. Sie beinhaltet, Fragen der Kinder
altersgemäß zu beantworten und durch eine geschützte und liebevolle Atmosphäre die Experimentierfreude und Erlebnisse
rund um den Körper und die Sinne zuzulassen.
Sexualfreundliche Erziehung ist auch Sozialerziehung. Nur wenn ein Kind sich selbst, seinen Körper und seine Grenzen kennt, ist es in der Lage, die Grenzen anderer zu respektieren. Wir möchten, dass Kinder körperliche oder sexuelle Sachverhalte angemessen ausdrücken können, ohne andere zu beleidigen oder zu verletzen. Dies trägt dazu bei, ihr Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl und selbstbestimmtes Handeln zu stärken. Ein in diesem Sinne aufgeklärtes und selbstbewusstes Kind kann sich auch vor sexuellen
Übergriffen besser schützen und ist in der Lage, sich Hilfe zu holen.
Bildung für nachhaltige Entwicklung
Umweltbildung beinhaltet u.a., das Bewusstsein zu fördern, Verantwortung für die Konsequenzen des eigenen Verhaltens zu übernehmen.
Umweltbildung ist ein elementarer Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages unserer Horteinrichtungen.
Kinder sind neugierig, wissensdurstig und begeisterungsfähig und sie beginnen frühzeitig, sich ein Bild von der Welt zu machen. Die Grundlage für Werte und Haltungen, u.a. auch zu umweltrelevanten Fragen, wird bereits in der frühen Kindheit gelegt. Was sich Kinder an Grundfertigkeiten, Werthaltungen und Überzeugungen aneignen, spielt eine große Rolle dafür, wie sie sich in ihrem weiteren Leben ihren Mitmenschen und ihrer Umwelt gegenüber verhalten.
Durch Naturerlebnisse im Freispielbereich oder durch gezielte Angebote wie die Naturentdecker-AG sensibilisieren wir die Wahrnehmung unserer Kinder und schaffen ein wertschätzendes Verständnis für die eigene Umwelt.
Des Weiteren haben wir es uns zum Ziel gesetzt, den Gedanken der Nachhaltigkeit stärker in unseren Alltag einzubinden, die Kinder sensibel zu machen für die Umweltthemen, die für sie als nachwachsende Generation relevant sein werden. Dazu gehören eine bewusste Auseinandersetzung mit unserer Haltung zu Klima- und Umweltschutzfragen und die Entwicklung gemeinsamer Handlungsleitlinien, die einen schonenden und bewussten Umgang mit unseren Ressourcen beinhaltet.
Da unsere Horteinrichtungen in die Schulen und das jeweilige Gebäudemanagement eingebunden sind, wird das Ziel der nachhaltigen Entwicklung zwar aktiv verfolgt, muss aber derzeit noch als „Baustelle“ benannt werden. Erst dann, wenn die Schulen und die Horteinrichtungen gemeinsam konsequent an Themen der Umweltbildung arbeiten, wie z.B. pragmatisch bei der Mülltrennung im Schulgebäude, kann die Sensibilisierung der Kinder für umweltrelevante Fragen nachhaltig gelingen.
Wir arbeiten daran…
Nur was wir schätzen, können wir auch schützen!
Dokumentation – Entwicklung sichtbar machen!
Kinder setzen sich von Geburt an kompetent, neugierig und aktiv mit ihrer Welt auseinander. Nach und nach entwickeln sie ein Verständnis dafür, wie die Welt beschaffen ist und welche Bedeutung sie selbst in der Welt haben. Kinder lernen jeden Tag etwas Neues dazu. Dabei entwickeln sie sich dabei stetig weiter.
Grundlage für die pädagogische Arbeit ist eine sensible und differenzierte Beobachtung der Kinder durch die Pädagogen. Durch Zuhören und im Dialog erkennen sie die Themen der Kinder und greifen sie auf. Impulse und Anregungen der Fachkräfte tragen zur Entwicklung der Kinder bei.
Erforderlich für eine qualitativ hochwertige pädagogische Begleitung der Kinder ist eine Dokumentation ihrer Entwicklungsschritte.
Unsere Horteinrichtungen arbeiten mit Dokumentationsbögen, auf denen die individuellen Entwicklungsschritte der Kinder erfasst werden. Im Team wird auf der Grundlage der Dokumentation die Entwicklung jedes Kindes fachlich erörtert, um Unterstützungsbedarfe zu erkennen und eine entsprechende Förderung vorzunehmen oder besondere Fördermaßnahmen zu initiieren.
Die Dokumentation dient auch als Grundlage für die Entwicklungsgespräche mit den Eltern.
Gesunde Ernährung in der Kinder-Mensa
Die Kinder werden in unseren Horteinrichtungen mit einem ausgewogenen Frühstück (in den Ferien), einem Mittagessen und vielfältigen Nachmittagssnacks komplett verpflegt. Die Eltern sind somit in der Versorgung ihrer Kinder entlastet. Das Ernährungsangebot ist ausgewogen und abwechslungsreich und trägt zu einer gesunden körperlichen und geistigen Entwicklung unserer Kinder bei.
Im Rahmen unserer Essenszeiten in einem festgelegten Zeitraum haben die Kinder die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wann, wie lange und mit wem sie zu Mittag essen möchten. Jedes Kind ist für das Auf- und Abdecken des eigenen Mittagstisches verantwortlich. Das gemeinsame Frühstück in den Ferien oder das Mittagessen mit Schulfreunden wird in einer angenehmen Atmosphäre von den Pädagogen begleitet, die auf eine kindgerechte Esskultur achten.
Die externe Verpflegung erfolgt durch einen Caterer, der täglich kindgerechte Mahlzeiten liefert. Ein abwechslungsreicher Snack (z.B. Rohkostplatten, Müsli oder Quarkspeise) sorgt dafür, dass auch am Nachmittag die Energie unserer Kinder ungebremst bleibt. Zuckerfreie Getränke werden nicht nur zu den Mahlzeiten angeboten, sondern stehen den Kindern stets zur Verfügung.
Kinder haben ein angeborenes Gespür für Hunger und Sättigungsgefühle. Damit dies nicht verloren geht, muss kein Kind seinen Teller leer essen oder Dinge probieren, die es nicht mag. Wir achten darauf, dass sich die Kinder zunächst eine kleine Portion auffüllen und dann nach Bedarf nachnehmen. So tragen wir zudem zur Sensibilisierung für den bedarfsgerechten Umgang mit Nahrungsmitteln bei. Gerne ermuntern wir unsere Kinder, Lebensmittel auszuprobieren, die sie nicht kennen. Die Mahlzeiten machen in so einer Runde Spaß und – jede:r wird satt!
Zusammenarbeit mit den Schulen und der Schulsozialarbeit
Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen ist unverzichtbarer Bestandteil des pädagogischen Konzeptes der Tausendfüßler
Horteinrichtungen. In der Kooperation von Grundschule und Hort liegt die Chance, einen aufeinander abgestimmten Lern- und Erfahrungsraum zu schaffen. So können Schule und Hort zu einem ganzheitlichen Lebens-, Lern- und Bildungsbereich werden. Dazu ist es erforderlich, in einen gemeinsamen regelmäßigen Fachaustausch zu treten. Beide Institutionen haben das Ziel, die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie ihre Lernbereitschaft und Lernkompetenz zu fördern.
Die Zusammenarbeit mit der jeweils dazugehörigen Grundschule gestaltet sich an den drei Standorten sehr unterschiedlich. Idealerweise findet ein regelmäßiger Austausch mit der Schulleitung statt, bei der grundsätzliche Themen wie z.B. gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen, Nutzung der Fachräume oder gegenseitige Wünsche und Kritik zeitnah miteinander besprochen werden können. Ein stetiger Informationsfluss und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe bilden die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule.
Ein wichtiges Thema in der Zusammenarbeit stellt die Hausaufgabenbegleitung im Hortalltag dar. Die Vorgehensweise (…welche Fehler werden korrigiert, wie lange machen die Schüler Hausaufgaben, …) wird möglichst festgelegt und bei Bedarf optimiert. Wichtig bleibt dabei, dass die Hausaufgabenbegleitung mit dem Hortalltag kompatibel bleibt, die Eltern in ihrer Verantwortung entlastet werden und die Lehrkräfte mit den Ergebnissen gut weiterarbeiten können.
Als sehr förderlich für die Zusammenarbeit mit der Schule hat sich eine gegenseitige Unterstützung durch Präsenzzeiten an einem Schulstandort erwiesen. Eine Lehrkraft begleitet gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften die Hausaufgaben in der Horteinrichtung. Im gleichen Stundenumfang begleiten Mitarbeiter der Horteinrichtung als Zweitkraft die Kinder während des Unterrichts. Von dieser Regelung profitieren nicht nur beide Institutionen, sondern auch die Kinder, da der regelmäßige Kontakt zwischen Hort und Schule den Informationsfluss erheblich begünstigt und die gegenseitige Unterstützung zu einer intensiveren Begleitung der einzelnen Kinder führt.
Um die Kinder individuell zu unterstützen, arbeiten die pädagogischen Fachkräfte kollegial mit der Tausendfüßler Schulsozialarbeit zusammen. Ein enger Austausch ist vor allem bei Kindern mit besonderem Förderbedarf von großer Bedeutung. Vergleichende Beobachtungen im Schulalltag und Hort bieten die Möglichkeit, die Situation eines Kindes umfassender zu verstehen, um gemeinsam Lösungsansätze zur Unterstützung des Kindes zu entwickeln. Der Träger unterstützt durch seine Fachberatung und sein Netzwerk das weitere Vorgehen und mögliche förderliche Maßnahmen für das jeweilige Kind.
Hausaufgaben
Schule ist ein wichtiger Lebensbereich unserer Kinder und Hausaufgaben ein Teil des schulischen Lernens. Hausaufgaben sollen der Vertiefung, dem Vor- oder Nachbereiten schulischer Lerninhalte dienen. Als familienergänzende Institution bieten wir unseren Hortkindern die Möglichkeit, in Begleitung der pädagogischen Fachkräfte an den Hausaufgaben zu arbeiten. Wir verstehen diese Aufgabe als einen Bestandteil unseres Hortalltages und können damit den Familienalltag entlasten.
Kinder und Eltern entscheiden gemeinsam, ob und in welchem Ausmaß die Hausaufgaben in der Horteinrichtung bearbeitet werden. Es ist Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, gemeinsam mit den Kindern und Eltern einen angemessenen Zeitrahmen für das Erledigen der Hausaufgaben abzusprechen. Einen Teil der Aufgaben zuhause zu erledigen, ist oft ein
ausgehandelter Kompromiss mit den Eltern, wenn die Kinder die Zeit im Hort lieber als
spielerischen Ausgleich zum Schulvormittag nutzen möchten.
Der Hort übernimmt in Zusammenarbeit mit den Eltern die Aufgabe, die Kinder zum selbständigen Anfertigen der Hausaufgaben hinzuführen. Wir begleiten die Kinder, sind Ansprechpartner und geben bei Bedarf Hilfestellungen. Wir bieten Raum und Zeit und nehmen eine unterstützende Rolle ein. Dabei stehen die Berücksichtigung individueller Anforderungen und Bedürfnisse sowie eine kindgerechte Herangehensweise entsprechend lernwissenschaftlicher Erkenntnisse in unserem Fokus.
Unsere Horteinrichtungen bieten den Kindern jede Menge Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kinder haben Rechte, die sie lernen einzufordern, aber auch Pflichten, denen sie nachkommen müssen. Dazu zählen ein verantwortungsvoller und eigenverantwortlicher Umgang mit den Hausaufgaben sowie das Einhalten bestimmter Regeln in unseren Lernräumen, die in verschiedene Bereiche aufgeteilt sind.
So gibt es einen ruhigen Lernbereich für Einzelarbeit und einen Bereich, in dem gemeinsames Arbeiten möglich ist. Die Kinder können sich bei Bedarf gegenseitig unterstützen und austauschen. Neben Einzel- und Gruppentischen gibt es Bereiche, in denen die Kinder auf dem Boden liegend oder stehend an ihren Aufgaben arbeiten können. Des Weiteren stehen den Kindern unterschiedliche Lern- und Hilfsmaterialien zur Verfügung. Jedes Kind hat die Möglichkeit Pausen einzulegen, wenn die Situation dies erfordert.
Unsere Feste
In unseren Horteinrichtungen feiern wir traditionelle Feste sehr gerne gemeinsam mit den Familien unserer Hortkinder.
Das bunte Faschingsfest
Zu Beginn des Jahres geht es los mit unserem Faschingsfest. Das Verkleiden steht natürlich im Vordergrund; in eine andere Rolle zu schlüpfen, bedeutet einen riesengroßen Spaß. Die unverzichtbare Modenschau der Kinder mit ihren Kostümen findet unter großem Beifall statt. Spannende und lebhafte Spiele in der Turnhalle gehören jedes Jahr zu unserem bunten Fest.
Das entspannte Sommerfest
Kurz vor den Sommerferien laden unsere Horteinrichtungen ihre Kinder und Familien zu einem gemütlichen Grillnachmittag ein. Gemeinsam mit unseren Eltern wird ein Grillbuffet mit vielen Köstlichkeiten zusammengestellt. Bei sommerlichen Temperaturen wird gemeinsam geplaudert und Zeit verbracht. Auftritte der Tanz-, Musical- oder Musik-AG sorgen für Abwechslung und reichlich Unterhaltung am Nachmittag.
Die Verabschiedung der großen Hortkinder
Die Kinder, die unsere Einrichtung am Ende ihrer Grundschulzeit verlassen, werden mit einem besonderen Ereignis verabschiedet.
Das kann eine Übernachtung, ein schöner Ausflug oder ein Grillfest sein, zu dem auch die Eltern eingeladen werden. Wenn die Zeit gekommen ist, sich von den Kindern zu verabschieden, die danach eine der weiterführenden Schulen besuchen werden, haben sie eine große Entwicklung durchgemacht. Ab sofort werden sie ihre Freizeit in der Regel ohne Begleitung verbringen, die gewohnte Geborgenheit des Hortes wird abgelöst durch einen anderen Tagesablauf, den nun die weiterführende Schule mitbestimmt.
Unser vorweihnachtliches Fest
Ende November steigt die Vorfreude auf das schönste Fest des Jahres, das Weihnachtsfest. Bunt und quirlig, aber immer stimmungsvoll wird der Zeitraum vor dem Fest bewusst gestaltet. Pünktlich zum 1. Advent werden die Räumlichkeiten liebevoll und ideenreich mit den Kindern geschmückt. In der Weihnachtswerkstatt wird fleißig gewerkelt und gebacken. Weihnachtslieder tönen durch unsere Horteinrichtungen und bringen neben dem Schulalltag eine besondere Stimmung und Vorfreude. Unsere große Weihnachtsfeier lädt Kinder, Eltern und Pädagogen dazu ein, sich gemeinsam auf die anstehenden Weihnachtstage einzustimmen.
Meine Meinung - deine Meinung
Kinder haben Rechte
Die Rechte der Kinder sind die Grundlage für unsere Arbeit in unseren Kindertagesstätten.
- Recht auf Bildung und Entfaltung der Persönlichkeit
- Recht, so zu sein wie sie sind
- Recht auf Partizipation
- Recht auf Selbstbestimmung
- Recht auf eigene Erfahrungen
- Recht auf verlässliche und vertrauensvolle Beziehungen
- Recht auf kompetente pädagogische Begleitung
- Recht auf soziale Gemeinschaft
Die Kinder sollen erfahren, dass ihre in der UN-Kinderrechtskonvention beschriebenen und festgelegten Rechte (http://www.kinderrechtskonvention.info/) in unseren Kitas anerkannt und gelebt werden.
So unterstützen wir unsere Kinder darin, selbstständige, selbstbewusste, vorurteilsfreie und verantwortungsbewusste Mitglieder unserer demokratischen Gemeinschaft zu werden.
Für den pädagogischen Alltag bedeutet das, dass Kinder in der Gemeinschaft der Kita soziales Handeln erlernen. Im täglichen Miteinander erkennen sie die Grenzen der eigenen Rechte darin, dass andere Menschen gleichermaßen anzuerkennende und zu respektierende Rechte haben.
In unseren Einrichtungen erfahren die Kinder, was es heißt, eigene Rechte zu haben. Sie erleben, dass diese sowohl für sie selbst als auch für Erwachsene verbindliche Maßstäbe im Umgang miteinander sind.
Siehe Anlage A „Beteiligungsverfahren“
Beschweren erwünscht
Die Tausendfüßler Stiftung hat für ihre Kindertagesstätten ein Beschwerdemanagement entwickelt, passgenau für Kinder, Eltern und Mitarbeitende.
Ziel ist es, Beschwerden und Konflikte rechtzeitig aufzugreifen und gemeinsam Lösungen zu finden, die möglichst alle mittragen können. Dabei bieten Beschwerden uns ein Lernfeld und die Chance, Beteiligung umzusetzen. Beschwerden und Beteiligung bedingen sich grundsätzlich gegenseitig. Wir verstehen Beschwerden – egal ob sie von Kindern, Eltern oder Kolleg:innen kommen – als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung. Beschwerden bieten ein Lernfeld und eine Chance, Beteiligung umzusetzen. Sie bieten uns Gelegenheit zur Entwicklung unserer Professionalität und Verbesserung unserer Arbeit.
Siehe Anlage B „Beschwerdemanagement“
Mithandeln und mitgestalten
Die Meinungen und Sichtweisen unserer Kinder interessieren uns; ihre Bedürfnisse und Anliegen werden von uns wahr- und
ernst genommen. In unseren Horteinrichtungen ermöglichen wir gelebte alltägliche Partizipation, indem
wir Kindern zu bestimmten Themen ein klares Mitspracherecht einräumen und ihnen die alters- und entwicklungsgemäße Übernahme von Verantwortung zutrauen. Unsere Kinder werden gesehen, gehört und angemessen unterstützt. Sie erfahren die Möglichkeit zu Wort zu kommen, gehört zu werden, an Entscheidungen beteiligt zu werden und ihren Alltag mit zu gestalten. Sie erleben erste demokratische Strukturen und wachsen daran, Verantwortung für sich und die soziale Gemeinschaft zu übernehmen.
Die Kinder besprechen ihre Erlebnisse oder besonderen Ereignisse je nach Anliegen und Interesse unter vier Augen mit einem/einer Pädagog:in, allein unter den Kindern oder gemeinsam mit den Pädagog:innen. Im Dialog werden Herausforderungen besprochen und an Lösungen gearbeitet. Jedes Kind und jeder Erwachsene hat die Möglichkeit sich einzubringen, zu diskutieren und gemeinsam über mögliche Veränderungen abzustimmen zu Themen wie z.B. Feriengestaltung, Raumgestaltung, Anschaffungen oder auch Regeln. Eine Informationstafel für Groß und Klein sorgt dabei für Transparenz und Weitergabe
wichtiger Informationen.
Die Hortpädagog:innen unterstützen mit ihrer offenen und sensiblen Haltung die Lernprozesse der Kinder, eigene Bedürfnisse zu erkennen und auszudrücken sowie demokratische Entscheidungsabläufe zu erfahren und einzusetzen. Ziel ist es, sie durch ihre aktive Mitwirkung und Gestaltung des eigenen Alltages in ihrer Selbstverantwortung und in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken und zu fördern. Die Kinder lernen die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und entwickeln den Mut, Wünsche und Bedürfnisse zu formulieren, Entscheidungen zu treffen und einzufordern.
Unabhängig von der Umsetzbarkeit sind für uns alle Wünsche und Anliegen der Kinder zunächst berechtigt. Alle Kinder werden ermutigt, ihre Chance zur Mitbestimmung zu ergreifen. Ihr Recht auf Beteiligung steht im Vordergrund unseres pädagogischen Handelns.
Siehe Anlage A „Beteiligungsverfahren“
Anlage A - Beteiligungsverfahren
„Partizipation von Kindern in Kindertageseinrichtungen ist der Schlüssel zu Bildung und Demokratie und beginnt in den Köpfen der Erwachsenen…“ (Rüdiger Hansen)
Unsere Prämisse: Gelingende Beteiligung ist präventiver Kinderschutz
Was verstehen wir unter der Beteiligung von Kindern in unseren Einrichtungen?
Beteiligung bedeutet für uns Fachkräfte…
- Wir sind in der Gestaltung unseres „Lebensraumes Hort“ demokratischen Werten und Rechten verpflichtet. Das gilt für alle – Kinder, Eltern, Mitarbeiter:innen und Träger.
- Wir beteiligen Kinder altersgerecht an den sie betreffenden Themen und Entscheidungen, soweit möglich und mit unserer Verantwortung für das Wohl der Kinder.
- Wir informieren Kinder in verständlicher Sprache und altersgerecht über ihre Rechte und Möglichkeiten von Mitbestimmung.
- Wir sind überzeugt, dass Kinder durch Beteiligung lernen, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.
- Wir ermuntern Kinder, sich zu beteiligen und eine eigene Meinung zu bilden. Wir vermeiden es, wenn möglich, eigene Entscheidungen/Lösungen vorwegzugreifen.
- Beteiligung verstehen wir dabei nicht ausschließlich als demokratisches Abstimmungsverfahren, sondern als Dialog und gemeinsame Entscheidungsfindung der Kinder untereinander und mit den Pädagog:innen.
- Wir nehmen dabei die Meinungen, Bedürfnisse und auch die Kritik der Kinder ernst und begründen ihnen gegenüber unsere Entscheidungen.
So funktioniert Beteiligung im Hort
Beteiligung meint die altersgerechte Beteiligung von Kindern bei sie betreffenden Themen und Entscheidungen. Die Beteiligungsformen orientieren sich also an den Kompetenzen der Kinder und variieren je nach Altersgruppe.
Beteiligung braucht Geborgenheit…
Kinder brauchen das Gefühl, angenommen zu sein und mit ihrer Meinung ernstgenommen zu werden. Ermutigung zur Beteiligung kann nur gelingen, wenn die Atmosphäre eine annehmende ist und Sicherheit bietet. Dann spüren Kinder, dass ihre Beteiligung tatsächlich etwas bewirken und verändern kann.
Beteiligung braucht Vorbilder…
Kinder greifen auf, was ihnen vorgelebt wird. Deshalb braucht Beteiligung auch Vorbilder: Erwachsene, die neugierig sind, Dinge auch mal in Frage stellen und gemeinsam mit anderen nach Antworten und Lösungen suchen.
Beteiligung braucht Transparenz…
Alle beteiligten Personen müssen wissen, welche Rechte sie haben, und wo Mitbestimmung möglich ist. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht einfordern!
Beteiligung ist freiwillig…
Wer sich nicht einbringen möchte, kann auch nicht dazu gezwungen werden. Beteiligung ist immer als freiwilliges Angebot zu verstehen.
Beteiligung muss einfach sein…
Beteiligung kann auch an Überforderung scheitern, etwa wenn die Regeln zu kompliziert oder die Hürden zu hoch sind. Daher müssen Mitmach-Regeln einfach und nachvollziehbar sein und sich nach den Möglichkeiten und Grenzen der zu Beteiligenden richten. Oft sind dabei Unterstützung und Begleitung erforderlich.
Beteiligung muss gewollt sein…
Generell gilt für Beteiligung, ob nun für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene: Eine Alibi-Beteiligung, die nicht wirklich gewollt ist, frustriert und wird schnell durchschaut. Die „Beteiligten“ verlieren die Lust am Mitmachen. Das Gleiche gilt auch, wenn Mitbestimmung nichts verändern kann und wirkungslos bleibt.
Wie wird die Beteiligung der Kinder in unseren Einrichtungen sichergestellt?
- Durch Schaffung einer vertrauensvollen Atmosphäre und durch den Aufbau verlässlicher Beziehungen zu jedem einzelnen Kind
- Die Pädagog:innen beobachten die Entwicklungsschritte der Kinder und können so auf die wahrgenommenen Gefühlsäußerungen reagieren.
- Jedes Kind wird darin bestärkt, dass es das, was es selbst tun kann, auch selbst tut.
- Abstimmungen finden in der Kindergruppe mit Muggel-Steinen, per Hand, offen oder geheim zu relevanten Themen im Kita-Alltag statt.
- In der Themenfindung für Feste oder Projekte machen die Kinder Vorschläge und stimmen darüber ab.
- Bei Ausflügen in die Umgebung bestimmen die Kinder das Ziel.
- In gemeinsamen Gruppengesprächen diskutieren und beschließen die Kinder gemeinschaftlich die Planung der Aktivitäten.
- Im Hortalltag darf jedes Kind entscheiden was, wo, wie lange und mit wem es spielt, an welchem Angebot es teilnimmt. Den Zeitpunkt, um ihre Hausaufgaben zu erledigen, wählen die Kinder selbst.
- Über die Teilnahme an Projekten oder pädagogischen Angeboten entscheiden die Kinder nach ihren Bedürfnissen und Bildungsthemen.
- Die Kinder entscheiden wie lange sie bei einer Tätigkeit bleiben.
- Die Kinder entscheiden in einem festgelegten Rahmen, wann sie essen, was und wieviel sie essen möchten.
Die pädagogischen Fachkräfte sind stets gefordert, sich mit folgenden Fragestellungen auseinander zu setzen:
- Wie können wir die Kinder beteiligen?
- Wie können wir ihnen ihre Rechte verständlich machen?
- Wie kann die Umsetzung erfolgen
Unser Beteiligungsverfahren ist angelehnt an: „Kinderrechte stärken“ Der Paritätische Nordrhein-Westfalen
Anlage B - Beschwerdemanagement
Unser Grundsatz: Beschweren erwünscht!
Beschwerden in unseren Einrichtungen können von Eltern, Kindern und Mitarbeiter:innen in Form von Kritik, Verbesserungsvorschlägen, Anregungen oder Anfragen ausgedrückt werden.
Die Beschwerde eines Kindes ist als Unzufriedenheitsäußerung zu verstehen, die sich abhängig vom Alter, Entwicklungsstand und der Persönlichkeit in verschiedener Weise über eine verbale Äußerung als auch über Weinen, Wut, Traurigkeit, Aggressivität oder Zurückgezogenheit ausdrücken kann.
Können sich die älteren Kindergartenkinder und Schulkinder schon gut über Sprache mitteilen, muss die Beschwerde der Allerkleinsten von dem Pädagog:innen sensibel aus dem Verhalten des Kindes wahrgenommen werden. Achtsamkeit und eine dialogische Haltung der pädagogischen Fachkraft sind unbedingte Voraussetzungen für eine sensible Wahrnehmung der Bedürfnisse des Kindes.
Aufgabe des Umgangs mit jeder Beschwerde ist es, die Belange ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen, diese möglichst abzustellen und Lösungen zu finden, die alle mittragen können.
Wir verstehen Beschwerden als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung unserer Arbeit in unseren Einrichtungen. Darüber hinaus bieten sie ein Lernfeld und eine Chance, das Recht der Kinder auf Beteiligung umzusetzen. Dies erfordert partizipatorische Rahmenbedingungen und eine Grundhaltung, die Beschwerden nicht als lästige Störung, sondern als Entwicklungschance begreift.
Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, Zufriedenheit (wieder) herzustellen.
Unsere Beschwerdekultur als Mitarbeitende
- Wir tragen die Verantwortung als Vorbilder
- Wir gehen wertschätzend und respektvoll miteinander um
- Wir führen eine offene Kommunikation miteinander
- Wir dürfen Fehler machen
- Wir zeigen eine reklamationsfreundliche Haltung
- Wir gehen sorgsam und respektvoll mit Beschwerden um
- Wir nehmen Beschwerden sachlich an und nicht persönlich
- Wir suchen gemeinsam nach verbindlichen Lösungen
Unser Beschwerdeverfahren für die Kinder
Wir regen die Kinder an, Beschwerden zu äußern
- durch Schaffung eines sicheren Rahmens (eine verlässliche und auf Vertrauen aufgebaute Beziehung), indem Beschwerden angstfrei geäußert werden können und mit Respekt und Wertschätzung angenommen und bearbeitet werden
- indem sie im Alltag erleben, dass sie bei Unzufriedenheit auch über Ausdrucksformen wie Weinen, Zurückziehen und Aggressivität ernst- und wahrgenommen werden
- indem Kinder ermutigt werden, eigene und Bedürfnisse anderer zu erkennen und sich für das Wohlergehen der Gemeinschaft einzusetzen
- indem Pädagog:innen positive Vorbilder im Umgang mit Beschwerden sind und auch eigenes (Fehl-)Verhalten, eigene Bedürfnisse reflektieren und mit den Kindern thematisieren
In unseren Einrichtungen können die Kinder sich beschweren
- wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen
- in Konfliktsituationen
- über unangemessene Verhaltensweisen der Pädagog:innen
- über alle Belange, die ihren Alltag betreffen (Angebote, Essen, Regeln, etc.)
Die Kinder bringen ihre Beschwerden zum Ausdruck
- durch konkrete Missfallensäußerungen
- durch Gefühle, Mimik, Gestik und Laute
- durch ihr Verhalten wie z. B. Verweigerung, Anpassung, Vermeidung,
Regelverletzungen, Grenzüberschreitungen
Die Kinder können sich beschweren bei den Mitarbeiter:innen in der Einrichtung, bei ihren Freunden, bei den Eltern, …
Die Beschwerden der Kinder werden aufgenommen und dokumentiert
- durch sensible Wahrnehmung und Beobachtung
- durch den direkten Dialog der Pädagog:innen mit dem Kind/den Kindern
- durch die Visualisierung der Beschwerden oder eine Befragung durch die Kinder
- im Rahmen von Befragungen durch die Pädagog:innen
Die Beschwerden der Kinder werden bearbeitet
- mit dem Kind/den Kindern auf Augenhöhe, um gemeinsam Antworten bzw. Lösungen zu finden
- im Dialog innerhalb einzelner Kindergruppen zu einem bestimmten Thema
- in Teamgesprächen, bei Dienstbesprechungen
- in Elterngesprächen/auf Elternnachmittagen/bei Elternbeiratssitzungen
- in Teamleitungsrunden mit der Fachbereichsleitung
- mit dem Träger
Unser Beschwerdeverfahren für die Eltern
Die Eltern werden informiert über das Beschwerdeverfahren
- beim Aufnahmegespräch und beim Erstgespräch mit den zuständigen Pädagog:innen
- bei Elternnachmittagen
- durch Hinweise an der Infotafel in der Einrichtung
- bei Elternbefragungen
- im täglichen Dialog mit den pädagogischen Fachkräften
- über die Elternvertreter:innen
- über die Fachbereichsleitung und Träger
Die Eltern können sich beschweren
- bei den Fachkräften in der Gruppe und bei der Teamleitung
- bei der Fachbereichsleitung der Tausendfüßler Einrichtung
- beim Träger
- bei den Elternvertreter:innen als Bindeglied zum Hort
- auf den Beiratssitzungen
- bei Elternnachmittagen in der Einrichtung
- schriftlich über das Beschwerdeformular
- über die anonymisierte Elternbefragung
Die Beschwerden der Eltern werden aufgenommen und dokumentiert
- durch Wahrnehmung und Beobachtung
- im direkten Dialog, per Telefon oder E-Mail
- über das Beschwerdeformular
- bei Tür- und Angelgesprächen
- bei vereinbarten Elterngesprächen
- von den pädagogischen Fachkräften, der Fachbereichsleitung, dem Träger
- im Beschwerdeprotokoll
- durch Einbindung der Elternvertreter:innen
- mittels der anonymisierten Elternbefragung
Die Beschwerden werden bearbeitet
- entsprechend dem Beschwerdeablaufplan
- im Dialog auf Augenhöhe, um gemeinsam Lösungen zu finden
- in Elterngesprächen
- auf Elternnachmittagen
- im Dialog mit Elternvertreter:innen
- in Teamgesprächen sowie in Teamleitungsrunden
- durch Weiterleitung an die zuständige Stelle
- von der Fachbereichsleitung
- vom Träger
Wer ist Ansprechpartner:in für Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten?
Für Kinder sind die pädagogischen Fachkräfte oder die Teamleitung Ansprechpartner:innen, wenn sie ihre Beschwerden nicht untereinander klären können. Für Eltern sind die pädagogischen Fachkräfte, die Teamleitung, der Träger oder auch die Elternvertreter:innen ihre Ansprechpartner:innen.
Wie werden den Kindern/ den Eltern die Beschwerdemöglichkeiten bekannt gemacht?
Kinder erfahren über eine adäquate Gesprächskultur in der Einrichtung ihre Möglichkeiten. Pädagog:innen nehmen die Befindlichkeiten der Kinder sensibel wahr und verbalisieren, fragen, machen ein Angebot, greifen ein, unterstützen, handeln als Vorbilder z. B. bei Auseinandersetzungen. Sie suchen das Gespräch im Einzelfall und nutzen bewusste Visualisierung und eine konkrete Thematisierung innerhalb einer Gesprächsgruppe.
Eltern erhalten Informationen zu ihren Beschwerdemöglichkeiten beim Erstgespräch, über Aushänge und Informationsmaterialien. Ihre mögliche Unzufriedenheit wird von den Mitarbeiter:innen der Kita möglichst frühzeitig wahrgenommen, angesprochen (wenn sie es nicht von selbst tun), ihre Beschwerde wird ernstgenommen und transparent bearbeitet.
Wie wird die Qualität der Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in der Einrichtung geprüft und weiterentwickelt?
Die Kinder werden im Beschwerdefall gefragt, ob die Situation zufriedenstellend geklärt wurde. Verbindliche Absprachen werden visualisiert z. B. über Plakate an der Infotafel. Beidseitig findet eine Kontrolle der Einhaltung von Absprachen und Regeln statt. Neu aufgenommene Kinder werden in das bestehende Beschwerde-System eingeführt.
Die Thematik wird regelmäßig bei Dienstbesprechungen, im Fachaustausch der Team-leitungsrunde mit dem Träger und bei Teamfortbildungen bearbeitet. Aus den Rückmeldungen erfolgt bei Bedarf eine konzeptionelle Anpassung.
Für die Überprüfung und Weiterentwicklung des Beschwerdeverfahrens nutzen die Fachkräfte die Tür- und Angelgespräche mit den Eltern, um z. B. zu erfahren, ob Situationen zufriedenstellend geklärt wurden. Eingegangene Beschwerden sowie die Ergebnisse der anonymisierten Elternbefragungen werden ausgewertet. Entsprechende Elterngespräche werden in Dienstbesprechungen erörtert. Rückschlüsse, die auf eine Überarbeitung des Beschwerdeverfahrens hinweisen, werden im Fachaustausch der Teamleitungsrunde mit dem Träger bearbeitet und führen ggf. zu einer konzeptionellen Anpassung.
Entscheidend bleibt der Anspruch der Tausendfüßler Stiftung, die Arbeitsfelder kontinuierlich durch Lernprozesse zu optimieren. Alle Arbeitsabläufe müssen daher laufend im Dialog mit Kindern und Eltern reflektiert werden. Das erfordert eine offene Kommunikation mit allen und für alle: Kindern, Eltern, Familien, Pädagog:innen, Führungskräften und dem Träger.
HIER kommen Sie zu unserem Beschwerdeformular.
Anlage C - Gesetzliche Grundlagen Kinderschutz
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
(4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass
- deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
- bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie
- die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
(5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
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§ 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
(2) Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien
- zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie
- zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten.
§ 47 SGB VIII Meldepflichten
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich
- die Betriebsaufnahme unter Angabe von Name und Anschrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte,
- Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, sowie
- die bevorstehende Schließung der Einrichtung
anzuzeigen. Änderungen der in Nummer 1 bezeichneten Angaben sowie der Konzeption sind der zuständigen Behörde unverzüglich, die Zahl der belegten Plätze ist jährlich einmal zu melden.
§ 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen.
(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sicherstellen, dass diese keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, beschäftigen.
(3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass unter ihrer Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat.
Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Tätigkeiten entscheiden, die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen.
(4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen.
(5) Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe dürfen von den nach den Absätzen 3 und 4 eingesehenen Daten nur den Umstand, dass Einsicht in ein Führungszeugnis genommen wurde, das Datum des Führungszeugnisses und die Information erheben, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe dürfen diese erhobenen Daten nur speichern, verändern und nutzen, soweit dies zum Ausschluss der Personen von der Tätigkeit, die Anlass zu der Einsichtnahme in das Führungszeugnis gewesen ist, erforderlich ist. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sie sind unverzüglich zu löschen, wenn im Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit nach Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2 wahrgenommen wird. Andernfalls sind die Daten spätestens drei Monate nach der Beendigung einer solchen Tätigkeit zu löschen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.