§ 8a – Kindeswohlgefährdung
Mit der Novellierung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) sind alle verantwortlichen pädagogische Fachkräfte gesetzlich verpflichtet, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen.
Der Tausendfüßler Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V. hat seit Oktober 2007 für seine pädagogischen Fachkräfte festgelegt, dass das im Handbuch „Kindeswohlgefährdung“ des Kreises Stormarn (aktuell: 2. Auflage 2010) beschriebene Verfahren verbindlich anzuwenden ist.
Das zugrunde liegende Verfahren schreibt konkrete Arbeitsprinzipien und Schritte eines sozialen Frühwarnsystems vor.
Ziel eines solchen Frühwarnsystems ist es, frühzeitig Situationen zu erkennen, die die positive Entwicklung von Kindern beeinträchtigen, und gezielt Unterstützung für Kinder und Eltern anzubieten, damit Probleme erst gar nicht entstehen oder sich verfestigen.
Rechtzeitige Interventionen können unter Umständen verhindern, dass es zu gravierenden Formen der Kindeswohlgefährdung kommt wie:
- Vernachlässigung
- Körperliche Misshandlung
- Häusliche Gewalt
- Sexueller Missbrauch
- Emotionale/psychische Gewalt
Besteht der konkrete Verdacht einer akuten Kindeswohlgefährdung, so ist die Informationsweitergabe an das Jugendamt im Rahmen des §8a SGB VIII zwingend erforderlich, um den Schutz des Kindes sicherzustellen.
Im Vorwege arbeiten die Fachteams nach folgenden Grundsätzen:
- Die Pädagog:innen agieren nach einem klaren Handlungsschema, das im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung greift.
- Das Arbeitsprinzip „Frühmerker“ ist regelmäßiger Bestandteil der Team- und Dienstbesprechungen.
- „Frühmerker“ bedeutet etwas „früh merken“, sensibel und aufmerksam sein, um Veränderungen in Lebenssituationen von Kindern und Eltern wahrzunehmen, zu beurteilen und darauf reagieren zu können.
- Beobachtungen, Gesprächsergebnisse und Vereinbarungen werden grundsätzlich dokumentiert. Diese Dokumentationen bilden die Grundlage für ein verbindliches, nachvollziehbares und abgestimmtes Handeln.
- Es besteht eine gute und intensive Zusammenarbeit aller Tausendfüßler Einrichtungen und Angebote (z.B. Frühe Hilfen) untereinander, um ein Netzwerk für Kinder und Familien zu ermöglichen. Andere Einrichtungen und Kooperationspartner (Erziehungsberatung, Jugendamt, Kinderärzt:innen…) werden auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen miteingebunden.
- Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist unabdingbar.
- Der Datenschutz ist zu gewährleisten.
Ein klarer und eindeutiger Verfahrensablauf bei bestehendem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gibt allen pädagogischen Mitarbeiter:innen Sicherheit im Umgang mit dieser äußerst sensiblen Thematik.
Die Eltern können somit sicher sein, dass die Fachkräfte die Entwicklung und die Bedürfnisse ihres Kindes gut im Blick haben und bei beobachtbaren Veränderungen das Gespräch mit ihnen suchen werden.
Erziehung ist kein Kinderspiel! Immer neue Herausforderungen bringen Eltern manchmal an den Rand ihrer Belastungsgrenze, familiäre oder wirtschaftliche Schicksalsschläge bringen das familiäre Gleichgewicht ins Wanken.
Je jünger Kinder sind, desto stärker sind sie abhängig davon, auf verantwortungsvolle Menschen zu treffen, die sich dafür einsetzen, dass ihre elementaren Grundbedürfnisse nach Schutz, Sicherheit, Liebe und Wertschätzung befriedigt werden, damit sie sich zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Mitgliedern unserer Gesellschaft entwickeln können.
Beiderseitige Offenheit und das Benennen von Problemen helfen, eine gelingende Erziehungspartnerschaft zum Wohle der Kinder zu gestalten.
Dafür treten wir ein!










