Schul- und Mensaordnung
Die Schul- und Mensaordnung gilt auch im Nachmittagsbereich der OGS.
Kurswahl
Die Anmeldung zum Offenen Ganztagsangebot (OGS) ist freiwillig. Alle wichtigen Informationen im Überblick:
- Kursangebot und Wahltermine finden Sie online auf der Website Ihrer Schule.
- Melden sich mehr Kinder an, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Losverfahren.
- Jeder Kurs findet nur statt, wenn die Mindestteilnehmer:innenzahl erreicht wird.
- Bei freien Kapazitäten kann jederzeit mit der Kursteilnahme begonnen werden. Bitte unbedingt ein Anmeldeformular für die Kontaktdaten abgeben.
Kursteilnahme
Die Teilnahme des OGS-Angebots ist eine verpflichtende schulische Veranstaltung und endet automatisch mit Ablauf des Schulhalbjahres. Unabhängig von Unterrichtsausfällen besteht für alle Kurse Anwesenheitspflicht.
Besondere Hinweise:
- Die Hausaufgabenbegleitung endet an allen Schulen mit Ablauf der zeitlich festgelegten Kurseinheit oder nach Fertigstellung der Hausaufgaben bzw. Lerneinheit. Sollten noch Aufgaben offen sein, können diese im Chill & Play fertiggestellt werden.
- Chill & Play endet spätestens mit Ablauf der zeitlich festgelegten Kurseinheit. Ein vorzeitiges Verlassen ist nach Absprache zwischen Eltern und Schüler:innen möglich. Die Kursleitung ist darüber zu informieren.
Kostenpflichtige Kurse
Bei Kursen mit einer Eigenbeteiligung erhalten die Eltern eine entsprechende Überweisungsinformation.
Kündigung des Kurses
Kurse können jederzeit gekündigt werden, es reicht eine E-Mail an ogs@tf-stiftung.de.
Kursausfall und Wartezeiten
Fällt ein Kurs aus, wird dies über E-Mail bekanntgegeben. Die Schüler:innen sind jederzeit im Chill & Play oder im Jugendhaus willkommen.
- In der ersten Woche nach den Ferien und in der letzten Woche vor Ferien oder Zeugnissen findet ausschließlich die Chill & Play und Hausaufgabenbetreuung statt.
- Wartezeiten nach Unterrichtsschluss oder während der Mittagspause können in der Mensa oder in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Jugendhaus verbracht werden. Für die Übergangsbetreuung im Jugendhaus benötigt es keine Anmeldung und ist unabhängig vom OGS Angebot.
- Während des direkten Schulwegs sind die Schüler:innen unfallversichert. Für den Aufenthalt zu Hause übernehmen die Sorgeberechtigten die Aufsichtspflicht.
Ausflüge im Rahmen des Chill & Play
Die Schüler:innen dürfen an Ausflügen in die Umgebung teilnehmen.
Verlassen des Schulgeländes im Rahmen von Kursangeboten
Im Rahmen bestimmter Kursangebote kann es erforderlich sein, dass das Schulgelände während der Kurszeit verlassen wird. In solchen Fällen ist das Verlassen des Schulgeländes durch teilnehmende Schüler:innen ausschließlich in Begleitung der verantwortlichen Kursleitung gestattet und erfolgt nur, sofern dies für die Durchführung des jeweiligen Kursangebots notwendig ist.
Für Kursangebote, die regelmäßig außerhalb der schulischen Räumlichkeiten stattfinden, legen die Schüler:innen den Weg zum Veranstaltungsort grundsätzlich eigenverantwortlich und ohne Begleitung durch schulisches Personal zurück.
Krankmeldung
Erkrankte Schüler:innen müssen schriftlich per E-Mail abgemeldet werden:
- Dietrich-Bonhoeffer Schule: ogs.dbs@tf-stiftung.de
- Gemeinschaftsschule am Marschweg: ogs.gam@tf-stiftung.de
- Gymnasium: ogs.gym@tf-stiftung.de
Eigenverantwortung
- Unfälle im Nachmittagsbereich müssen im Schulsekretariat gemeldet werden.
- Die Wege zu Kursangeboten außerhalb der schulischen Räumlichkeiten und in die Mensa werden von den Schüler:innen selbstständig und ohne Begleitung zurückgelegt.
- Eine Beaufsichtigung in den Räumlichkeiten der Mensa durch OGS-Personal findet nicht statt.
- Die gültigen Mensaregeln sind einzuhalten.
- Das Betreuungspersonal der OGS ist während der Betreuungszeit für die im „Chill & Play“ angemeldeten Schüler:innen im jeweiligen OGS-Bereich der Schule erreichbar.
- Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen oder die Schulordnung können zum Ausschluss vom Nachmittagsangebot führen.
- Die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit der Kursleitungen beziehen sich auf die anwesenden Kursteilnehmer:innen.
Datenschutz
Die Erfassung personenbezogener Daten wie Namen, Klassen und Telefonnummern ist für verwaltungstechnische Abläufe erforderlich.
- Die Kursleitung erhält Angaben zu Namen, Vornamen und Klassen für das Führen der Teilnehmer- und Anwesenheitslisten.
- Telefonnummern werden zur Benachrichtigung im Notfall verwendet.
- Mit der Anmeldung wird ein Informationsaustausch zwischen Lehr- und Betreuungspersonal zur Abstimmung pädagogischer Erfordernisse akzeptiert.
- Gleiches gilt für das Heranziehen von Schulsozialarbeit sowie, falls vorhanden, der Schulbegleitung und der Schulassistenz.
Stand: Februar 2026










